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Verfahren vor Vergabekammer dauert an

Das Rüge-Verfahren der Werft German Naval Yards (GNY) wegen der Auftragsvergabe ohne Ausschreibung für ein weiteres Los der Korvette K130 gegen das Beschaffungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) dürfte in Kürze entschieden werden. Am gestrigen Donnerstag hat dazu eine mündliche Verhandlung vor der 1. Vergabekammer beim Bundeskartellamt in Bonn stattgefunden. Nach Aussage eines GNY-Sprechers müssen die Parteien jetzt eine schriftliche Stellungnahme abgeben, bevor die Kammer in dem Vergabenachprüfungsverfahren eine Entscheidung fällt. Ein Spruch der Kammer wird in den kommenden beiden Wochen erwartet.

GNY hatte gegenüber dem BAAINBw das Vergabeprozedere auf Basis des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gerügt, was von der Behörde zurückgewiesen wurde.  Daraufhin zog die Werft vor die Vergabekammer des Bundes. Sollte sie hier kein Recht bekommen, steht ihr in letzter Instanz der Gang zum Oberlandesgericht Düsseldorf offen. Diese Option bestehe weiterhin, sagte ein GNY-Sprecher am Freitag. Sollte das Unternehmen vor dem OLG klagen, würde der Beschaffungsvertrag aller Voraussicht nach nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode geschlossen. Denn ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht dauert in der Regel länger als ein halbes Jahr, während der Haushaltsausschuss Ende Juni das letzte Mal vor der Wahl tagt.

Das Verteidigungsministerium will möglichst rasch weitere fünf Korvetten des Typs K130 beschaffen, um einen Engpass bei Marineschiffen zu beheben. Aus diesem Grund wurde das vergleichsweise schnelle Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und das Bieter-Konsortium aus Lürssen und TKMS gewählt. Die Arbeitsgemeinschaft hatte bereits das erste Los geliefert. Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachbau der bereits im Dienst befindlichen Korvetten ohne wesentliche Veränderungen. Während der Bund Presseberichten zufolge rund 1,5 Mrd EUR für die Beschaffung reserviert hat, soll das Angebot zunächst deutlich darüber  gelegen haben. Gegenwärtig laufen offenbar Gespräche zwischen Auftraggeber und Konsortium, um einen Ausgleich zu erreichen.
lah/28.4.2917

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