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C.G. Haenel unterliegt vor der Vergabekammer

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Nach der jüngsten Entscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn rückt die Vergabe des Systems Sturmgewehr Bundeswehr an Heckler & Koch einen Schritt näher. „Die Vergabekammer des Bundes hat heute, am 10. Juni 2021, den Nachprüfungsantrag der Firma C. G. Haenel GmbH gegen den Bund im Verfahren über die Vergabe der „Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr“ (Projekt System Sturmgewehr) zurückgewiesen“, so das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Dabei habe die Vergabekammer ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Recht beabsichtige, den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren der Firma Heckler & Koch GmbH zu erteilen, so das BMVg weiter.

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Nachdem Haenel mit dem MK556 ursprünglich als Sieger aus einem Vergleichswettbewerb hervorgegangen war, hob die Bundeswehr ihre Zuschlagsentscheidung im Herbst 2020 auf. Hintergrund der Entscheidung seien Patentrechtsverletzungen durch Haenel, so das BMVg in einer damaligen Mitteilung. Daraufhin hat die Bundeswehr Anfang März 2021 den Entschluss gefasst, das HK416 A8, welches dem Vernehmen nach zwar als das leistungsfähigere, aber auch teurere Gewehr aus dem Vergleichswettbewerb hervorgegangen war, als Nachfolger für das G36 einzuführen.

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Nun kommt jedoch heraus, dass es nicht die Patentrechtsverletzungen waren, die für die Aufhebung der Zuschlagsentscheidung gesorgt haben, sondern ein wirtschaftlicheres Angebot seitens Heckler & Koch.  So stellt das Bundeskartellamt fest, dass mögliche Patentrechtverletzungen nicht der Grund für den Ausschluss von Haenel waren. „Über diesen Ausschluss aufgrund der angeführten Patentverletzung musste die Vergabekammer aber letztlich nicht entscheiden, da Haenel aus anderen Gründen für einen Vertragsschluss nicht mehr in Betracht kam: Eine erforderliche Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel hatte ergeben, dass das Angebot des Unternehmens dem von Heckler & Koch in wirtschaftlicher Hinsicht unterlegen war“, schreibt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung. „In ihrer Entscheidung hat sich die Vergabekammer des Weiteren mit Ausschlussgründen befasst, die gegenüber Heckler & Koch von Haenel geltend gemacht wurden. Die Ermessensentscheidung des BAAINBw, Heckler & Koch nicht von der Vergabe auszuschließen, war im Ergebnis nicht zu beanstanden“, so das Kartellamt weiter.

Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass der Beschluss noch nicht bestandskräftig ist, da Haenel noch weitere juristische Schritte – den Gang vor das Oberlandesgericht Düsseldorf – offenstehen. Die Frist für die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf beträgt zwei Wochen.

Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass eine Beschaffungsentscheidung des neuen Sturmgewehrs noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann, da C.G. Haenel bereits vor längerer Zeit angekündigt hat, seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen.

Die europaweite Ausschreibung der G36-Nachfolge begann am 21. April 2017, die Bundeswehr will etwa 120.000 Sturmgewehre und entsprechendes Zubehör beschaffen.
Waldemar Geiger