Die Rüge von Heckler & Koch als unterlegener Anbieter bei der Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr hat sich für das Unternehmen ausgezahlt. Wie das Verteidigungsministerium in einer aktuellen Mitteilung schreibt, haben mögliche Patentrechtsverletzungen zur einer Aufhebung der Vergabeentscheidung geführt.
Laut BMVg hat die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) auf Grundlage des am 30. September bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler und Koch erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt. Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen hätten zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel GmbH zulasten des Bieters Heckler und Koch nicht auszuschließen sei.
„Vor diesem Hintergrund war die Vergabestelle des Bundes angehalten, das Informationsschreiben (§ 134 GWB) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel GmbH aufzuheben“, heißt es weiter. Die Vergabestelle des Bundes werde damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.
„Dieser Vorgang ist eine gigantische Blamage für das Verteidigungsministerium. Ein Jahre andauerndes Vergabeverfahren, bei dem man alles superrichtig machen wollte, kippt wegen eines dummen Anfängerfehlers“, kommentiert der Verteidigungsexperte der Grünen, Tobias Lindner, den Vorgang. Für die Bundeswehr sei dieser Vorgang bitter: nicht nur werde die Truppe noch weitere Jahre auf ein neues Sturmgewehr warten müssen, ein Abbruch des Vergabeverfahrens würde überdies einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.
„Ich erwarte, dass das Verteidigungsministerium nun unverzüglich transparent macht, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und wo die Verantwortung liegt. Anschließend müssen auch personelle Konsequenzen aus diesen Vorgängen gezogen werden“, fordert Lindner.
lah/12/9.10.2020