Anzeige

Gutachten des Patentanwalts liegt vor

Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat den Verteidigungsausschuss des Bundestages heute in einem Schreiben über das Ergebnis der externen Patentuntersuchung im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen Sturmgewehres informiert. „Die Gutachten entsprechen der Einschätzung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr“ (BAAINBw), teilte das Ministerium den Abgeordneten darin mit. Somit ist eine Patentrechtsverletzung seitens C.G. Haenel zulasten von Heckler & Koch weiterhin nicht ausgeschlossen.

Zu diesem Ergebnis war bereits eine interne Untersuchung des BAAINBw Ende Oktober gekommen. Den Angaben des BMVg zufolge wird C.G. Haenel nun „Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Januar 2021 zu den Ergebnissen der patentrechtlichen Begutachtungen zu äußern“.

Ursprünglich hatte das Ministerium am 26. Oktober angekündigt, auf Basis des Gutachtens Konsequenzen für das weitere Vergabeverfahren zu ziehen. „Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können“, so das BMVg damals.

Kritik aus der Opposition

Tobias Lindner, Obmann im Verteidigungsausschuss für Bündnis 90/Die Grünen, sieht die Vergabe der Sturmgewehrnachfolge an C.G. Haenel angesichts dieser Entwicklung als nicht mehr haltbar. Er kritisierte weiterhin den Umstand, dass das BAAINBw „den heutigen Kenntnisstand einer sehr wahrscheinlichen Patentverletzung bereits vor mehr als zwei Jahren hätte haben können“. Man hätte nur den öffentlich bekannten Hinweisen nur konsequent nachgehen müssen.

Das BAAINBw hat nach Angaben des Ministeriums in der Tat Kenntnisse von potenziellen Patentverletzungen gehabt und den Suhler Anbieter damit konfrontiert, sich ab in letzter Konsequenz auf die Aussage des Anbieters verlassen, dass diese Patentrechtsverletzungen nicht das angebotene Sturmgewehr MK556 beträfen.

Lindner sieht den Sachverhalt „als ein Desaster für ein Vergabeverfahren, das unter Ursula von der Leyen als Musterbeispiel für ein transparentes Beschaffungsvorhaben gelten sollte“. Der Abgeordnete geht davon aus, dass C.G. Haenel nun vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. „Sollte C.G. Haenel nun, was anzunehmen ist, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Zuschlag Heckler und Koch erteilt werden, sind weitere Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen zu erwarten“, so Lindner im O-Ton.
wg/18.12.2020

 

.i.td-icon-menu-up { display: none; }