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C.G. Haenel will gegen Ausschluss vorgehen

Der vom Wettbewerb um ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr ausgeschlossene Bieter C.G. Haenel will gegen die Entscheidung des Verteidigungsministeriums Rechtsmittel einlegen. Wie das Unternehmen Ende vergangene Woche in einem Statement schreibt, kommt ein von Haenel in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig zu dem Ergebnis, dass keine Patentverletzung vorliegt. „Ein entsprechendes Patent wäre in jedem Fall nichtig“, schreibt das Unternehmen. Das Ministerium hatte vermutete Patentrechtsverletzungen als Ausschlussgrund angeführt.

Man sehe sich gezwungen gegen die Entscheidung, C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, rechtlich vorzugehen, schreibt das Unternehmen. Und weiter: „Zuletzt haben wir umfassende Antworten auf die gegen unser Unternehmen erhobenen Vorwürfe vorgelegt, die durch ein von einer der führenden Kanzleien in Deutschland erstelltes Expertengutachten gestützt wurden.“

Nach Meinung von Haenel lassen die eigenen  Antworten und das Gutachten keinen Zweifel daran, dass alle gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe, einschließlich des Vorwurfs der Patentverletzung, unbegründet seien und dass der Ausschluss vom Vergabeverfahren auf der Grundlage dieser Vorwürfe rechtswidrig sei.
lah/12/8.3.2021

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