Passiver Liegenschaftsschutz gegen Drohnen: Das Pentagon veröffentlicht einen Leitfaden

Kristóf Nagy

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Die Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge (Uncrewed Aerial Systems, UAS) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen sicherheitspolitischen Thema entwickelt. Ursprünglich im militärischen Kontext verortet, betrifft sie inzwischen in erheblichem Maße auch zivile, insbesondere kritische Infrastruktur. Eine am 30. Januar veröffentlichte Leitlinie mit dem Titel „Physical Protection of Critical Infrastructure“ der dem Pentagon unterstellten Joint Interagency Task Force 401 (JIATF-401) stellt einen bemerkenswerten Schritt in der Auseinandersetzung mit dieser Bedrohung dar und zeigt die hybride, zivile militärische Komponente, vornehmlich im Friedensbetrieb auf. Gleichzeitig bietet das Dokument einen Anlass für die Diskussion über den Liegenschaftsschutz gegen Drohnen.

Im Fokus des kompakten Dokumentes steht nicht die aktive Abwehr, mit kinetischen und elektronischen Mitteln, wie sie primär auch in Deutschland seit geraumer Zeit die öffentliche Diskussion dominieren. Vielmehr wird der Fokus auf die verstärkte Nutzung passiver physischer Maßnahmen wie Netze, Kabel und bauliche Hürden zur Ertüchtigung und Härtung von Infrastruktur, sowie auf organisatorische Möglichkeiten gelegt. Das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten etabliert mit der neuen JIATF-401-Leitlinie somit einen Rahmen, der passive und physische Schutzmaßnahmen systematisch in die gesamtheitliche Drohnenabwehr integrieren will. Diese Orientierung markiert eine Abkehr von der bislang dominierenden Skepsis gegenüber baulicher Härtung von Stützpunkten und kritischen Einrichtungen, wie sie in den vergangenen Jahren im US-Militär und anderen Organisation weltweit vorherrschte und teils öffentlich artikuliert wurde.

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Der Leitfaden richtet sich zudem nicht ausschließlich an militärische Nutzer, sondern bezieht ausdrücklich zivile (kritische) Infrastruktur ein, wie etwa Kraft- und Umspann- oder Wasserwerke, Raffinerien oder Veranstaltungsstätten mit hohem Personenaufkommen, wie Konzerte oder Sportveranstaltungen. Dabei steht die Erkenntnis im Vordergrund, dass Drohnen, insbesondere kleine, kostengünstige Systeme, auch zukünftig eine wachsende Gefahr für unterschiedlichste Einrichtungen darstellen werden. Im Lichte dieser Erkenntnis ist die Aussage von Brigadier General Matt Ross, Leiter der JIATF-401, zu betrachten, dass die Verteidigung gegen UAS holistisch betrachtet werden muss und nicht allein militärische Liegenschaften umfasse, sondern sämtliche Orte und Einrichtungen, welche für die Gesellschaft einen hohen Wert darstellen. Die Leitlinie soll deshalb Ross zufolge als Handbuch für Best Practices dienen, um in Kooperation mit zivilen Behörden und lokalen Partnern Schutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

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Härten, Verbergen, auf Abstand halten

Die mit dem Akronym HOP abgekürzten Schlagworte Hardening, Obscure, Perimeter, also Härten, Verbergen und Perimeter-Schutz (was faktisch ein „Auf-Abstand-Halten“ bedeutet) sind dabei die Schlüsselelemente für die passiven Maßnahmen. Im Zentrum des Leitfadens steht das sogenannte physische Härten. Diese spannt den Bogen von einfachen Hindernissen bis zu möglichen, komplexeren Schutzbauten gegen die Wirkung von Effektoren.

Im ersten Schritt soll unbemannten Systemen im unmittelbaren, unteren Luftraum um das zu schützende Objekt die Operationsfreiheit genommen werden. Dies kann beispielsweise mittels gespannter Kabel oder Netze über Flugfeldbereichen, sensiblen Anlagen, Gebäudeeingängen oder Zufahrtswegen erfolgen, um Flugbahnen zu stören oder damit sich Drohnen verfangen. Teilweise sind Netze sogar schon vorhanden, wie etwa zur Zuschauerabsicherung bei Sportveranstaltungen und könnten durch eine veränderte Positionierung optimiert werden. Das diese vergleichsweise günstigen und schnell implementierbaren Maßnahmen selbst gegen leistungsfähige Wirkmittel wie russische Lancet Loitering-Munition wirksam sind, haben zahlreiche Beispiele aus der Ukraine gezeigt.

Ein Schritt mit höherer Komplexität und Investitionsaufwand stellt die Schaffung von strukturellen Hüllen und Abschirmungen dar. Der Leitfaden empfiehlt, wo möglich, Dachöffnungen zu schließen oder permanente bzw. temporäre Barrieren wie Beton- oder Metallgitter und geschützte Überdachungen zu errichten. Diese passiven Maßnahmen sollen nicht zwangsläufig den gesamten Zugang abschließen und dürfen den Betriebsablauf der Einrichtung nicht hemmen. Vielmehr sollen vorhersagbare Anflugwege gestört werden, um gerade kleine, handelsübliche Drohnen dazu zu zwingen, riskantere Flugmuster zu wählen und außerhalb ihrer sicheren Funktionsparameter zu operieren.

Der zweite Baustein des Konzeptes betrifft die Reduktion der Sichtbarkeit von schützenswerten Objekten für unbemannte Systeme durch bewusstes Verbergen und Verschleiern. Die Maßnahmen reichen von physischer Tarnung über den Einsatz von Attrappen bis hin zu dynamischen Änderungen in der Bewegung von Personal und beweglichen Objekten, was einen Eingriff in die Organisation und Prozesse erfordert. Ziel ist es, die Erkennbarkeit und Lokalisierung von Zielen für die Drohnenbediener deutlich zu erschweren und somit deren Effizienz herabzusetzen. Insbesondere im Bereich der visuellen Tarnung ist bereits heute schon der Aspekt der multispektralen Verschleierung mitzudenken, da bereits handelsübliche Drohnen neben einem Tagsichtkanal auch über optronische Sensoren verfügen können.

Der dritte Baustein ist die erweiterte Perimeter-Absicherung. Hierdurch wird zusätzlich Raum geschaffen, welcher die frühzeitige Detektion ermöglicht und im Zusammenspiel mit den bereits erwähnten passiven Maßnahmen die tatsächliche Verweildauer im Ziel, vorrangig von Kleinstdrohnen, massiv herabsetzen kann. Durch die Ausdehnung der Schutzzone über die traditionellen Zaun- oder Geländegrenzen hinaus wird der operative Handlungsspielraum für Drohnen eingeschränkt, was sich negativ auf Reichweite, Verbindungsqualität und Steuerung auswirken kann. Zudem kann durch den erweiterten Abstand auch ein aktives Drohnenabwehrelement potenziell integriert und der gewonnene Raum für die Herabsetzung der Hintergrundgefährdung gewonnen werden. Es ist jedoch anzumerken, dass die Ausweitung der Schutzzone, insbesondere im Friedensbetrieb außerhalb der Liegenschaft, aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist, oder einen unverhältnismäßigen Eingriff in das alltägliche Leben einer Gesellschaft darstellt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Liegenschaft ein zusätzlicher Perimeter um besonders vulnerable Bereiche geschaffen werden kann.

Relevanz und Herausforderungen für Streitkräfte und Zivilinfrastruktur

Die Integration passiver physischer Maßnahmen adressiert offenkundig grundlegende strukturelle Probleme der derzeitigen Drohnenabwehr. Für den militärischen Kontext bedeutet dies eine Erweiterung bestehender Konzepte im Liegenschaftsschutz. Statt allein auf aktive Abwehrsysteme wie elektronische Störsender oder kinetische Systeme zu setzen, werden physische Barrieren als komplementärer Schutz im mehrlagigen Abwehrkonzept betrachtet und massiv aufgewertet. Dies kann vornehmlich in Umgebungen mit eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten elektronischer und kinetischer Systeme, wie sie etwa in der Nähe urbanen Räumen vorliegen, sogar das primäre und einzige Schutzelement darstellen. Zudem ist mit Blick auf militärische Anlagen, wie etwa Flugplätze zu berücksichtigen, dass traditionelle, gehärtete Schutzbauten (Shelter) nicht zwangsläufig vor modernen, niedrig fliegenden und hochgradig manövrierfähigen Drohnensystemen schützen. Daher ist eine aus der Perspektive der Bedrohung durchgeführte Risikobewertung unerlässlich.

Für den zivilen Bereich stellt der Leitfaden keinen signifikant neuen Ansatz dar, was nicht bedeutet, dass er ein unwichtiger Beitrag zu der laufenden Diskussion sei. Die Härtung kritischer Infrastruktur ist weltweit noch recht rudimentär ausgeführt, wenn man die Ukraine und Russland ausklammert, welche sich jedoch in einem vollwertigen, konventionellen Krieg befinden und für die andere Maßstäbe gelten, welche auf den Friedensbetrieb etwa in Deutschland nicht angewendet werden können. Dass sich etwa Energieversorger, Transportsystembetreiber oder Verantwortliche für Veranstaltungsorte einer wachsenden Gefahr ausgesetzt sehen, welche konventionelle Sicherheitskonzepte überfordert, ist bekannt. Hier sind die verantwortlichen Entscheider in Wirtschaft und Verwaltung gefordert, die nötigen Mittel bereitzustellen und zu implementieren. Passive Maßnahmen können insbesondere im zivilen Kontext als erste und auch einzige Verteidigungslinie dienen, wenn aktive Gegenmaßnahmen rechtlich oder technisch schwer, oder überhaupt nicht in Frage kommen.

Fazit

Die neue Leitlinie des US-Verteidigungsministeriums zur physischen und organisatorischen Absicherung kritischer Infrastruktur gegen die Bedrohung durch Drohnen markiert zweifelsohne einen Paradigmenwechsel, weg von einer ausschließen Ausrichtung auf eine aktive Abwehr. Indem passive physische Maßnahmen wie Netze, strukturelle Barrieren und erweiterte Perimeter-Sicherungen systematisch in ein integriertes Schutzkonzept eingebettet werden, kann ein mehrlagiges Konzept entstehen, welches insbesondere im Friedensbetrieb zahlreiche Probleme und mögliche Sekundärgefahren adressiert.

Die Fixierung auf rein aktive Abwehrmittel erweckt zuweilen den Charakter eines Feigenblattes. Sicherlich können passive Maßnahmen deutlich weniger medienwirksam präsentiert werden. Ihre permanente Natur, sofern vorhanden, bietet jedoch einen Beitrag zum Schutz rund um die Uhr und in jeder Wetterlage. Die zu treffenden Maßnahmen sind jedoch nicht als statisch und final anzusehen. Vor dem Hintergrund der steigenden Verfügbarkeit und technischen Weiterentwicklung unbemannter Systeme bleibt die kontinuierliche Anpassung eine zentrale Herausforderung für die Zukunft und erfordert eine ständige Überprüfung und Anpassung.

Die komplette Leitlinie ist hier als PDF frei abrufbar: Physical Protection of Critical Infrastructure

Kristóf Nagy