Drohnenkriegsführung: Ukrainische Vorschrift zur Sicherung von Marschwegen durch Netztunnel

Kristóf Nagy

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Das Kommando der Kampfunterstützungstruppen der ukrainischen Streitkräfte hat im Mai 2025 eine Vorschrift zur Errichtung von Feldbefestigungen herausgegeben, die den Schutz von Versorgungslinien vor Angriffe durch (FPV-)Drohnen im Fokus hat. Das insgesamt 42-seitige Dokument, das in den sozialen Medien seit einiger Zeit kursiert und hartpunkt vorliegt, gliedert sich in drei Sektionen sowie einen Anhang.

Die ukrainische Vorschrift bescheinigt den Netztunneln eine hohe Wirksamkeit gegen feindliche unbemannte Systeme. Sie weist jedoch auch darauf hin, dass nur eine Kombination aus taktisch angepasstem Verhalten und aktiver Drohnenabwehr durch elektromagnetische Störmittel, die durch kinetische Wirkmittel ergänzt werden, einen hohen Schutzgrad gewährleistet. Diese Maßnahmen müssen demnach bereits beim Anlegen der Netztunnel durchgeführt werden. Abgestellte Fahrzeuge sind zu tarnen und mit Netzen gegen den Abwurf von Kampfmitteln durch Bomberdrohnen zu schützen. Zudem sind die Soldaten des Bautrupps mit Schrotflinten zur Bekämpfung von FPV-Drohnen im Nah- und Nächstbereich auszurüsten.

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Nach der Anpassung von Feldbefestigungen aufgrund der Gefahr durch Drohnenangriffe ist mit den Netztunneln ein weiteres defensives Element in die Werkzeugkiste nicht nur der Pioniertruppen Einzug gehalten, wodurch sich die Überlebensfähigkeit auf dem modernen Gefechtsfeld erhöhen lässt. Die aktuellen Ausführungen, die sich auf beiden Seiten des Konflikts wiederfinden, wurden erstmals Ende 2023 dokumentiert und haben seither einen Reifeprozess durchlaufen. Seit dem ersten Auftauchen haben beide Konfliktparteien den Schutz gegen Waffenwirkung, die Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse und nicht zuletzt die Effizienz der Herstellung – etwa durch den Einsatz vorgefertigter Bauteile – deutlich verbessert. Das Studium dieser Entwicklung ist daher nicht nur Pionierkräften im Rahmen der Drohnenabwehr aller Truppen, sondern auch Beobachtern außerhalb des Konflikts dringend angeraten.

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In der Vorschrift werden zwei verschiedene Ansätze für die Herstellung von durch Netztunnel abgesicherten Straßen sowie die benötigten Materialien und bewährte Verfahren aufgezeigt.

Die Aufteilung in zwei verschiedene konstruktive Ansätze wird damit begründet, dass einerseits das Risiko für den Einsatz schwerer Baumaschinen im unmittelbaren Bereich hinter der Front als zu groß angesehen wird und andererseits schnelle Lösungen beschrieben werden sollen, die vor Ort ad hoc von leichten Kräften umgesetzt werden können. Hieraus ergibt sich im Falle der letztgenannten Option ein recht flexibles System, das an das Gelände, die Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die vorhandenen Mittel angepasst werden kann. Beide Varianten haben gemeinsam, dass durch die Flexibilität des Netzes ein Abstand zu wahren ist, da einschlagende Drohnen das Netz nach innen drücken können. Zudem stellen neben dem Netztunnel auch die umsetzenden Abwurfmittel oder die von FPV-Drohnen mitgeführte Wirkladung eine Gefahr für ungepanzerte Fahrzeuge und Personal dar.

Der als Typ 1 bezeichnete Netztunnel ermöglicht die Errichtung von Drohnenschutzstrukturen ohne Spezialausrüstung. Aufgrund seiner konstruktiven Einfachheit kann der Aufbau von einem Trupp aus vier bis fünf Soldaten mit leichten Erdbohrern und Werkzeugen durchgeführt werden. Hierdurch können kurze Streckenabschnitte in unmittelbarer Frontnähe effektiv abgedeckt werden. Kernelement der Konstruktion sind zwei jeweils fünf Meter aus der Erde ragende, fest verankerte Stangen, welche das Überspannen einer Fahrbahnbreite von bis zu zehn Metern erlauben. Das Netz ist so anzubringen, dass es in der Mitte der Fahrbahn nur so weit durchhängt, dass Fahrzeuge mit einer Höhe von maximal 4,6 m den Tunnel problemlos passieren können. Zudem wird das Netz rechts und links jeweils 4,7 Meter weit angespannt und im Boden verankert. Dadurch entsteht auf jeder Fahrbahnseite ein Bereich, der es abgesessenen Kräften ermöglicht, ihn als Marschweg zu nutzen, und der das Auf- und Absitzen von Fahrzeugen erlaubt. Der nutzbare Bereich ist jedoch eingeschränkt, da der Tunnel bei einer Entfernung von 3,5 m durch das steil abfallende Netz nur noch 1 m hoch ist.

Die als Typ 2 bezeichnete Konstruktion ist schematisch identisch mit der ersten, jedoch größer dimensioniert und besteht aus vorgefertigten, standardisierten Elementen. Auch hier wird eine Fahrbahnbreite von 10 m angenommen. Sie erlaubt eine Durchfahrtshöhe von mindestens 5,3 m und ist somit insbesondere für Fahrzeuge mit montierten Drohnenschutzgittern relevant. Der rechts und links der Fahrbahn abgespannte Bereich ist mit je 6 m ebenfalls großzügig ausgestaltet. Dadurch kann der bereits erwähnte Marschweg für abgesessene Kräfte großzügiger und damit sicherer gestaltet werden. Zudem kann der benötigte Materialüberhang für die Ausführung von Kurven erzeugt werden, die explizit behandelt werden. Zudem wird der Bau von Ein- und Ausfahrten in die Konstruktion integriert und ihre Herstellung erläutert.

Kristóf Nagy