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Verteidigungsministerium denkt an Klage

Das Verteidigungsministerium wird voraussichtlich gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes klagen, die dem Nachprüfungsantrag der Werft German Naval Yards (GNY) stattgegeben hatte. Wie es am Mittwoch aus gut informierten Kreisen weiter hieß, muss jedoch vor einer Entscheidung zunächst die Urteilsbegründung der Vergabekammer genau geprüft werden. Diese habe das Ministerium erst am gestrigen Tag erhalten.

Sollte das BMVg vor das Oberlandesgericht Düsseldorf ziehen, das in letzter Instanz über den Fall entscheidet, dürfte voraussichtlich mehr als ein halbes Jahr ins Land gehen, bis ein Urteil gesprochen wird. Ein Vertragsschluss in der laufenden Legislaturperiode dürfte damit ausgeschlossen sein.

GNY hatte gegenüber dem BAAINBw die Vergabe des Baus von fünf weiteren Korvetten K130  auf Basis des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die ARGE aus Lürssen und TKMS gerügt, was von der Behörde zurückgewiesen wurde.  Daraufhin ging die Werft vor die Vergabekammer des Bundes, die ihr – für viele Beobachter überraschend –  am Dienstag Recht gab.

„Für mich ist das Projekt in dieser Wahlperiode noch nicht gestorben“, sagte der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfrakion, Ingo Gädechens, am Rande einer Ausschusssitzung am Mittwoch in Berlin. Die Marine brauche dringend die Korvetten –  das sei allgemeiner Konsens. Er erwarte, dass nicht nur der Auftraggeber Bundeswehr, sondern auch der Marineschiffbau in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten aufeinander zugehe, um eine Lösung zu finden. Denn es sei für die Marine „eine Katastrophe“, sollten die Korvetten nicht zeitlich vor der MKS 180 gebaut und an die Marine ausgeliefert werden, sagte der CDU-Politiker.

Gädechens geht offenbar davon aus, dass GNY auch außerhalb der alten ARGE aus Lürssen und TKMS am Bau der Schiffe teilhaben könnte. Beobachter halten aus kartellrechtlichen Gründen eine Beteiligung von GNY an der ARGE für äußerst schwierig. Sollte es jedoch weiterhin einen Kläger geben, werde das Klageverfahren dazu führen, dass das Projekt in dieser Wahlperiode umgesetzt werde, räumte Gädechens ein.
lah/17.5.2017

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