Medienberichten zufolge haben sich die drei Werften Lürssen, TKMS und German Naval Yards Kiel (GNYK) darauf geeinigt, letztere in die Arbeitsgemeinschaft zum Bau von fünf neuen Korvetten für die deutsche Marine aufzunehmen.
Laut Kieler Nachrichten wird GNYK voraussichtlich rund 15 Prozent an dem Bauvorhaben erhalten. Ursprünglich hatte das Verteidigungsministerium mit Kosten von etwa 1,5 Mrd EUR für fünf neue Korvetten der Braunschweig-Klasse gerechnet. Mittlerweile dürfte der Preis für die Schiffe eher bei zwei Mrd EUR liegen.
GNYK hatte gegen die Vergabe des Auftrags ohne Wettbewerb an ein Konsortium von Lürssen und TKMS vor der Vergabekammer des Bundes geklagt und Recht bekommen. Daraufhin haben die Werften Verhandlungen aufgenommen, um das Problem zu lösen. Dabei sollen sie auch auf einen Mediator zurückgegriffen haben, der Gerüchten zufolge Erfahrung in der Führung komplexer staatseigner Unternehmen mitbringt. Zu der in der Presse berichteten Einigung wollen sich weder Lürssen noch GNYK äußern. Vor dem Hintergrund noch laufender Verfahren sei dies zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, teilte ein GNYK-Sprecher mit.
Bevor das BMVg einen Vertrag mit der neuen ARGE unterzeichnen kann, muss das Vorhaben noch vom Haushaltsausschuss des Bundestages Ende des laufenden Monats abgesegnet werden. Ansonsten verschiebt sich der Abschluss in die nächste Legislaturperiode. Wie es aus gut informierten Kreisen heißt, hatten Haushälter aus Verärgerung über die Probleme bei der Korvetten-Beschaffung sogar die Genehmigung anderer 25-Mio-EUR-Vorhaben des BMVg blockiert.
Das Verteidigungsministerium begrüße die Einigung, sagte ein BMVg-Sprecher. Er wies allerdings darauf hin, dass GNYK den Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer zurückziehen muss, um den Beschaffungsprozess nicht zu gefährden. Denn dies sei die Voraussetzung dafür, dass der Bund seinerseits seine Beschwerde gegen den Vergabekammer-Bescheid vor dem OLG Düsseldorf zurücknehme.
Offen ist im Augenblick auch noch die Frage, wie das Bundeskartellamt ein neues Anbieterkonsortium bewertet, das womöglich angebotsmonopolistische Züge aufweist. So könnte bei Anzeige durch die Unternehmen eine Fusionskontrolle erfolgen. Hierzu hat das Kartellamt bis zu vier Monate Zeit. Die Behörde kann aber auch dann tätig werden, wenn sie bei einer nur lockeren Kooperation der Anbieter wettbewerbsschädliche Strukturen vermutet.
Nach Aussage eines Kartellamts-Sprechers liegt im Augenblick noch keine Anmeldung zur Fusion vor. Es bleiben also noch ein paar Hürden, bis sich die erzielte Einigung der Werften in einen Bauauftrag übersetzt.
lah/12/9.6.2017