Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Einwände gegen das aus Lürssen, TKMS sowie neuerdings German Naval Yards Kiel (GNYK) bestehende Konsortium zum Bau von fünf neuen Korvetten für die Bundeswehr. Wie die Marine weiter mitteilt, wird es kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung von GNYK an der ARGE K130 im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellverbot geben.
„Das ist eine wirklich gute Nachricht“, wird der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Andreas Krause, in der Mitteilung zitiert. Das Projekt stand lange auf der Kippe, weil GNYK – zunächst nicht in der ARGE vertreten – gegen das Vergabeverfahren gerügt und Recht bekommen hatte. Erst in einem Mediationsverfahren hatten sich die drei Werften geeinigt und die jeweiligen Arbeitspakete an dem Vorhaben festgelegt.
Allerdings fange die eigentliche Arbeit jetzt erst an, so Krause weiter. Es müsse alles daran gesetzt werden, den Bauvertrag so schnell wie möglich abzuschließen und den Bau der Korvetten planmäßig voranzutreiben. Nach Einschätzung der Marine könnte der Vertrag bereits im August zwischen der Bundeswehr und der ARGE K130 geschlossen werden. Voraussetzung dafür sei allerdings, der Abschluss der noch anhängigen Beschwerde von German Naval Yards Kiel beim Bundeskartellamt gegen das Vergabeverfahren.
Der Inspekteur der Marine geht davon aus, dass seine Teilstreitkraft die erste der fünf neuen Korvetten planmäßig in der Mitte des nächsten Jahrzehnts erhalten wird. „Wir wollen die fünf neuen Korvetten im Stützpunkt Hohe Düne in Warnemünde stationieren“, kündigte Krause an.
Zusammen mit dem ab Mitte des kommenden Jahrzehnts fertig zu stellenden Führungszentrum der Marine in der Hanse-Kaserne bedeute die Stationierung der fünf neuen Korvetten in Warnemünde einen Aufwuchs um rund 1.000 Stellen auf dann 2.600 Dienstposten.
lah/12/19.7.2017