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Kartellamt könnte womöglich neues Konsortium prüfen

Nachdem sich die Werftindustrie auf die Aufnahme von German Naval Yards Kiel (GNYK) in das Konsortium von Lürssen und TKMS zum Bau von fünf neuen Korvetten der Braunschweig-Klasse geeinigt hat, steht das Konstrukt offenbar noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Kartellamt.  Presseberichten zufolge könnte das Amt das Konstrukt sogar noch kippen, falls gravierende Eingriffe in den Wettbewerb festgestellt würden.

„Bislang führen wir kein Verfahren“, betonte ein Kartellamtssprecher am Dienstag. Es gebe keine festen Vorgaben in welchem Umfang und wie lange eine mögliche Überprüfung erfolge. Auch konnte der Sprecher nicht sagen, ob es zu einer Prüfung kommen wird. Eine klassische Ausnahme für die Akzeptanz eines Anbieter-Monopols sei der Fall, dass die Unternehmen Partner benötigen, um den Auftrag überhaupt abwickeln zu können. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall, da Lürssen/TKMS die Korvetten auch ohne GNYK-Hilfe bauen würden.

Offenbar haben sich die Unternehmen dagegen entschieden, eine Fusionsanzeige beim Kartellamt zu stellen, da lediglich eine bestehende Arbeitsgemeinschaft erweitert wurde. Eine solche Anzeige hätte eine Prüfung der Wettbewerbshüter ausgelöst. GNYK würde  Presseberichten zufolge einen Anteil von 15 Prozent am Projektvolumen erhalten – das  Ergebnis einer Mediation unter Mitwirkung von Ex-Bahn-Chef Rüdiger Grube.

Damit dürfte die  Abstimmung über die Beschaffung von fünf neuen Korvetten, die für Mittwoch im Haushaltsausschuss des Bundestages vorgesehen ist, unter Vorbehalt einer Kartellprüfung fallen. Vorgesehen sind für das Vorhaben rund zwei Mrd EUR. Dazu kommen noch einmal 470 Mio EUR als Beistellungen und Management-Pauschale. Als Option wird die Modernisierung der ersten fünf Korvetten des Typs K130 auf den Stand des neuen Loses geprüft.
lah/12/20.6.2017

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