Das Verteidigungsministerium hat erwartungsgemäß beim Oberlandesgericht Düsseldorf sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zur Beschaffung eines zweiten Loses der Korvette K130 eingelegt. Die Beschwerde sei gestern per Fax und heute postalisch an das OLG Düsseldorf überstellt worden, sagte ein Sprecher des BMVg.
Die Vergabekammer hatte vor zwei Wochen entschieden, dass die vom Ministerium angestrebte Beschaffung von fünf Korvetten gegen Vergabe-Recht verstößt. German Naval Yards Kiel (GNYK) hatte das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angestrengt. Offenbar ist es seither zwischen den betroffenen Unternehmen GNYK sowie Lürssen und TKMS als Kooperationspartner zum Bau der Schiffe zu keiner Einigung über eine Lösung des Problems gekommen.
Das BMVg hatte zwei Wochen Zeit, die Beschwerde beim OLG einzureichen. Andernfalls hätte die Entscheidung der Vergabekammer Rechtskraft erlangt. Ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht dürfte mindestens ein halbes Jahr dauern. „Wir begrüßen jede Lösung, die schnellstmöglich den dringenden Bedarf der Marine nach weiteren Schiffen deckt“, sagte der BMVg-Sprecher.
lah/31.5.2017