Die Beschaffung der Kampfdrohne Heron TP dürfte sich um mehrere Monate verzögern. Der Grund: Der unterlegene Bieter im Wettbewerb, der US-Konzern Generals Atomics, hat eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 17. August eingereicht. Nun rechnet das Verteidigungsministerium mit einer Verfahrensdauer von drei bis neun Monaten beim OLG Düsseldorf, wie aus einer Information des Ministeriums an den Deutschen Bundestag hervorgeht. Die Düsseldorfer Richter treffen eine Entscheidung in letzter Instanz.
Am 17. August hatte die Vergabekammer das vom US-Konzern am 22. Juni angestrengte Vergabenachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat Generals Atomics am Montag fristgerecht – binnen einer zweiwöchigen Frist – Beschwerde eingelegt, womit sich nun das OLG Düsseldorf mit dem Sachverhalt beschäftigen muss. Ursprünglich hatte das BMVg beabsichtigt, Anfang 2017 – nach parlamentarischer Befassung – den Auftrag für das Leasing der Drohne zu erteilen, deren erste Exemplare zwei Jahre danach zulaufen sollten. Sollten die Düsseldorfer Richter nicht dem Beschluss der Vergabekammer folgen, dürfte sich die Beschaffung einer Drohne noch weiter in die Zukunft verschieben.
lah/12/31.8.2016