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Vergabekammer lehnt Einspruch von General Atomics ab

Die  Vergabekammer des Bundes hat bereits am 17. August die Rüge der US-Firma General Atomics gegen die  Beschaffung der israelischen Kampfdrohne Heron TP von der Bundeswehr abgelehnt. Die Entscheidung sei jedoch noch nicht rechtskräftig, teilte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums weiter mit.  Innerhalb von zwei Wochen könne gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Die Bundeswehr hatte sich im Auswahlprozess gegen General Atomics mit seiner Predator-Drohne und für das Angebot von IAI mit Heron TP entschieden. Heron TP soll von den Israelis geleast werden, wobei Airbus DS Airborne Solutions GmbH als Hauptvertragspartner fungiert. Generals Atomics hatte am 22. Juni bei der Vergabekammer Beschwerde eingelegt.

Wie es in einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken heißt, sollen die ersten beiden  von insgesamt fünf Heron-TP-Drohnen 24 Monate nach Vertragsabschluss zulaufen. Die restlichen Flugzeuge sollen dann in Dreimonatsschritten ausgeliefert werden. Laut derzeitiger Planung sei der Vertragsabschluss nach der parlamentarischen Befassung Anfang 2017 vorgesehen, heißt es in dem Papier.

Ausgestattet werden die unbemannten Luftfahrzeuge mit „elektro-optischen Sensoren im visuellen und infraroten Spektalbereich sowie Radarsensoren“.  Die Israelis bieten auch gleich die Waffensysteme für die Drohne mit an. Jedoch würden sämtliche Informationen zur Bewaffnung von israelischer Seite als geheim eingestuft, schreibt Grübel.
lah/26.8.2016

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