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General Atomics reicht Anhörungsrüge beim OLG ein

Der US-Rüstungskonzern Generals Atomics lässt nicht locker und will offenbar eine Beschaffung von Drohnen des israelischen Herstellers IAI durch die Bundeswehr unterbinden. Wie es Medienberichten zufolge heißt, hat General Atomics jetzt eine Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht Düsseldorf  eingereicht. Damit protestiert das Unternehmen gegen den Entscheid des OLG in letzter Instanz vom Mai, wonach die Beschaffung von fünf israelischen Drohnen des Typs Heron TP  auf Leasing-Basis durch das BAAINBw rechtens ist. General Atomics hatte zuvor beim OLG dagegen geklagt, nachdem eine Nachprüfungsrüge beim Bundeskartellamt in erster Instanz abgewiesen worden war.

Das BMVg bestätigte, dass es mündlich über die Anhörungsklage informierte worden ist. Wie eine Sprecherin weiter mitteilte, wird im Augenblick das weitere juristische Vorgehen geprüft.

Da in Nordrhein-Westfalen am Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag war und viele Behörden aufgrund des heutigen Brückentages geringer  besetzt sind, konnte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes nicht sagen, ob die Klage am Mittwoch oder am heutigen Freitag eingegangen ist.

Er betonte, dass es sich bei einer Anhörungsklage um einen Rechtsbehelf handelt, der weder eine aufschiebende Wirkung hat noch von einer höheren Instanz geprüft werden muss. Das heißt, dass der zuständige Senat des OLG selbst darüber entscheiden wird, ob General Atomics umfassend in seinem rechtlichen Gehör verletzt worden ist. Der Sprecher konnte keine Auskunft darüber geben, wann der Senat eine Entscheidung dazu fällt.  Zunächst muss die betroffene Gegenpartei –  das ist hier das BAAINBw –  noch eine Stellungnahme abgeben.

Auf jeden Fall hat die Anhörungsklage dem Sprecher zufolge keine Auswirkung auf die parlamentarische Behandlung der 25-Mio-EUR-Vorlage zur Drohnenbeschaffung in den letzten beiden Sitzungswochen dieser Legislaturperiode.

Sollte der Senat des OLG der Klage stattgeben und damit die eigene Entscheidung in letzter Instanz widerrufen, wäre das Vergabeverfahren wieder offen. Weist es die Klage ab, steht General Atomics der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen, wenn es sich weiter in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Aber auch hier hat nach Aussage des Sprechers eine Klage keine aufschiebende Wirkung.

Medienberichten zufolge denkt General Atomics tatsächlich über einen Gang vor das Verfassungsgericht nach. Bei der Spezialtechnik Dresden GmbH, der nach eigenen Angaben größten Tochtergesellschaft von General Atomics in Deutschland, stand kurzfristig kein Pressesprecher für einen Kommentar zur Verfügung.
lah/16.6.2017

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