Es hat schon gewisse karnevalesque Züge, dass pünktlich zum Start des Höhepunktes der Karnevalssession eine Beschaffung, die die Kommunikationsprobleme der Bundeswehr auf taktischer Ebene lösen soll, Kommunikationsprobleme zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Bundesrechnungshof (BRH) offenbart.
In seinem Bericht zum Bundeswehrbeschaffungsvorhaben „Sprechsätze mit Gehöhrschutzfunktion“ (SMG) an den Haushaltsausschuss des Bundestages vom 7. Februar 2024, der hartpunkt vorliegt, bemängeln die BRH-Prüfer die Entscheidung der Bundeswehr, die Truppe querschnittlich mit moderner taktischer Kommunikationsausstattung auszurüsten.
Über die Nutzungszeit von rund 25 Jahren können den Prüfern zufolge bis zu 1,2 Milliarden Euro eingespart werden, wenn nur die mit Funk ausgestatteten Soldaten einen Sprechsatz mit Gehörschutzfunktion erhalten würden und der Rest mit marktverfügbaren Aktiv-Kapselgehörschützern ausgestattet würde. Denn ohne Anbindung an ein Funksystem könne der Soldat die Sprechfunktion nicht nutzen, so die Begründung. Den vom BMVg beschriebenen Fähigkeitsgewinn eines SMG für jeden Angehörigen der Truppe, selbst wenn dieser keinen Funk hat, will der BRH nicht erkennen.
„Der Verweis des BMVg, dass jeder Soldat wenigstens die Gehörschutzfunktion nutzen könne, rechtfertigt für den Bundesrechnungshof nicht die Beschaffung der SMG. Es ist nicht akzeptabel, jeden Soldaten mit einem Sprechsatz auszustatten, obwohl höchstens ein Viertel der Soldaten die Sprechsatzfunktion nutzen kann. Hieran ändert auch der Verweis auf die geplante Beschaffung von Kommunikationsgeräten nichts“, heißt es in dem Bericht.
Der BRH rät daher davon ab, „SMG für über 2.000 Euro je Stück zu beschaffen, wenn die teuren Geräte für die meisten Soldaten nur als Gehörschutz nutzbar sind. Auch wenn mit dem SMG als Gehörschutz ein Fähigkeitsgewinn verbunden ist, begründet dies eine Beschaffung nicht“, so die Prüfer weiter. Aus dem Bericht geht weiterhin hervor, dass der auf 2.000 Euro bezifferte Preis sich fast hälftig aus Hör-Sprechgarnitur mit Gehörschutzfunktion (ComTac VIII von 3M) und Sprechtaste (PTT von CeoTronics) zusammensetzt. Diese werden gut informierten Kreisen zufolge über den Generalunternehmer Rheinmetall angeboten.
Die Analyse des BRH, so sehr sie sachlich richtig scheint, offenbart dennoch seine Kurzsichtigkeit und fehlendes Verständnis für die Pläne der Bundeswehr, ihre Soldatinnen und Soldaten modern auszustatten. Im Rahmen des Projektes „Digitalisierung Landbasierter Operationen“ (D-LBO) ist es beispielsweise vorgesehen, die Truppe querschnittlich mit sogenannten Systemen Soldat D-LBO auszurüsten. Damit soll die Funkanbindung der Truppe signifikant erweitert werden und zudem jeder D-LBO-Soldat eine zentrale Stromversorgung sowie ein Smart Device erhalten. Ohne SMG könnte der Soldat dann einen erheblichen Teil der Systemfunktionen allerdings nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen.
Würde die Bundeswehr den vom BRH vorgeschlagenen Weg gehen, müsste sie einen großen Teil der beschafften Kapsel-Gehörschutzsysteme in wenigen Jahren dann durch SMG ersetzen, sobald die Systeme Soldat im Zulauf wären. In diesem Fall müssten sogar mehr Steuergeld ausgegeben werden.
Zudem verschließt sich der BRH – in dessen Reihen mehrere ehemalige Soldaten sitzen – der Realität des Truppenalltages. Dieser sieht nämlich so aus, dass die Anzahl der Funkgeräte und Funkgerätenutzer bei weitem nicht deckungsgleich ist. Der Autor kann anhand seiner eigenen Truppenerfahrung versichern, dass der Umstand, dass ein Mörsertrupp nur über ein Funkgerät verfügt, nicht automatisch dazu führt, dass der Trupp nur einen Funkgerätebediener besitzt. Je nach Auftrag kann diese Funktion im Trupp durch verschiedene Soldaten wahrgenommen werden. Sollte es der Auftrag erfordern, kann die Funkgeräteaufteilung des Zuges zudem zugeschnitten auf die Mission variiert werden, was kein Einzelfall ist.
Zudem ist besonders im aufgesessenen Einsatz – beispielsweise im Rahmen einer Patrouille – essenziell wichtig, dass die im Fahrzeug fahrenden Soldaten trotz Fahrzeuglärms bruchfrei kommunizieren können. Etwa indem sie das SMG an die Bordverständigungsanlage klemmen, um sich so gesichert zu verständigen.
Die hier angeführten Beispiele sind weder hohe militärische Wissenschaft, noch sind sie einzelnen Geheimnisträgern vorbehalten. In der Truppe gehört dies zum bekannten Wissen. Wieso das BMVg diese Informationen nicht verständlich an den BRH weitertragen kann bzw. dieser die gelieferte Begründung nicht versteht oder akzeptiert, kann nur mit einem massiven Kommunikationsdefizit erklärt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Entscheider im Haushaltsausschuss von diesem Kommunikationsproblem nicht beirren lassen und sich einer Lösung in Sinne der Truppe widmen. Mit der querschnittlichen Beschaffung von SMG würde man einen wichtigen Schritt gehen, um die Truppe mit einer taktischen Kommunikationsausstattung auszurüsten, die dem Stand der Technik entspricht und die keine teuren Nachbeschaffungen erforderlich macht.
Waldemar Geiger