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Soldaten können zwischen Trennungsgeld und Umzugskosten wählen

Bundeswehrangehörige können in Zukunft selbst entscheiden, ob sie im Fall einer Versetzung  Trennungsgeld oder Umzugskosten in Anspruch nehmen. Das hat der Bundestag am Donnerstag in einer Änderung des Bundesumzugskostengesetzes beschlossen.  Demnach wird einem Bundeswehrangehörigen der Zeitraum von drei Jahren zugestanden, in dem er sich für die Zahlung von Trennungsgeld oder die Gewährung einer Umzugskostenvergütungen entscheiden kann.  In diesen drei Jahren steht im Trennungsgeld zu.

Trennungsgeld wird in der Regel in Anspruch genommen, wenn der Soldat zum neuen Versetzungsort pendelt, weil er seinen privaten Lebensschwerpunkt an einem anderen Ort beibehält. Im Rahmen des Trennungsgeldes übernimmt der Bund neben den Kosten für eine Wohnung am neuen Dienstort, die Aufwendungen für  eine begrenzte Zahl von Heimfahrten sowie eine auf Tagesbasis berechnete Pauschale. Nimmt der Soldat eine neue Hauptwohnung am neuen Dienstort, lässt er sich normalerweise die Umzugskosten erstatten.

Sollte sich der Bundeswehrangehörige innerhalb der drei Jahre dazu entschließen, weiter zu pendeln und damit Trennungsgeld zu beantragen, kann er dieses für weitere fünf Jahre beziehen. In der Vergangenheit mussten viele Soldaten die Kosten für das Pendeln selbst tragen, weil ihnen von der vorgesetzten Behörde lediglich eine Umzugskostenvergütung zugestanden wurde. Mit der Gesetzesänderung können sie jetzt selbst bestimmen, welche Kostenentschädigung in Anspruch genommen wird.

Nach Ansicht des verteidigungspolitischen Sprechers  der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, schafft das auf eine Forderung der Koalitionsvereinbarung  zurückgehende Gesetz juristische  Klarheit. Denn bisher sei die Wahlmöglichkeit für Soldatinnen und Soldaten nur per Erlass geregelt worden, der in der Rechtssicherheit  hinter der gesetzlichen Regelung zurückbleibe.

Otte verweist darauf, dass durch die Einnahme neuer Bundeswehrstrukturen  die Zahl der Standorte in den vergangenen Jahren deutlich verringert wurde. Bei einer Versetzung zögen allerdings viele Soldaten nicht an den neuen Standort, da sie ihren Lebensmittelpunkt am Wohnort ihrer Familie, Verwandtschaft und Freunde hätten. „Dadurch hat die Anzahl der Pendler seit Jahren zugenommen, viele von ihnen können auch nicht umziehen, weil sie beispielsweise ein Eigenheim gekauft oder gebaut haben“, beschreibt Otte die Situation. Mit der neuen Regelung werden seiner Aussage zufolge die Leistungen der Soldaten anerkannt und die Rahmenbedingungen des Dienstes verbessert.
lah/12/4.12.2016

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