Die Bundeswehr zieht Konsequenzen aus dem begrenzten Platzangebot im neuen Schützenpanzer Puma und beschränkt die maximale Größe von Bewerbern für die Panzergrenadiertruppe. „Die gültigen Sicherheitsauflagen schließen derzeit eine Verwendung von Soldatinnen und Soldaten im Kampfraum des Pumas ab einer Körpergröße von 1,84 Metern aus“, heißt es zur Begründung in einem Beitrag auf der Homepage des Deutschen Heeres. Die Bundeswehr ziehe daraus Konsequenzen und lasse nur noch Soldaten mit einer Körpergröße bis zu 1,84 Metern für eine Laufbahn bei den Panzergrenadieren zu.
Der Puma repräsentiere eine neue Generation von Schützenpanzern, die sowohl hinsichtlich der Beweglichkeit, der Feuerkraft und dem Eigenschutz der Besatzung dem in den Sechzigerjahren konzipierten Marder weit überlegen sei, schreiben die Autoren des Beitrages. „Gerade der höhere Schutz der Besatzung vor Minen und improvisierten Sprengsätzen bedingt zahlreiche Konstruktionseigenschaften des Pumas, die letztendlich den im Kampfraum verfügbaren Platz einschränken“, heißt es weiter.
Auswirkungen könnte die Maßgabe auch für die bereits bestehenden Puma-Verbände haben: Seit August sind laut Bericht alle betroffenen Kameradinnen und Kameraden in den Panzergrenadierverbänden, die mit dem Puma ausgestattet sind oder bald auf den Puma umstellen werden, individuell vermessen worden. „Die Ergebnisse der ergonomischen Untersuchungen, der Stellproben und die angebotenen technischen Lösungsansätze werden nun zeigen, ob zumindest ein Teil der betroffenen Panzergrenadiere auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Auflagen im Puma seinen Auftrag erfüllen kann oder nicht.“
Bei der Entwicklung des Pumas war die Vorgabe, den Panzer in den Transportflieger A400M verladen zu können, was zu Limitationen bei den Abmessungen geführt hat. Auf die zu erwartende Körpergröße zukünftiger Nutzer war offenbar weniger Augenmerk gelegt worden.
lah/12/30.11.2018