Anzeige

Keine Haushaltssperre für das Sondervermögen

Nach einer abschließenden Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen  hat das Verteidigungsministerium nach eigenen Angaben  klarstellt, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen wird. Wie das BMVg in einer Mitteilung weiter schreibt, unterliegen damit auch die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre. Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr sei durch einen ergänzenden Erlass aufgehoben worden.

„Es ist damit gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird“, betont das Ministerium. Es bezieht sich mit dieser Aussage auf den Fakt, dass das BMVg vor kurzem Verpflichtungsermächtigungen für Vorhaben des Sondervermögens, die ab 2028 aus dem Einzelplan 14 abgedeckt werden, aus eigener Initiative eingeschränkt hatte.
lah/12/23.11.2023

 

.i.td-icon-menu-up { display: none; }