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Haftbefehl wegen Lieferung nach Russland vollzogen

Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben am gestrigen 28. August  beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den deutsch-russischen Staatsangehörigen Waldemar W. wegen des Verdachts, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, erwirkt.Waldemar W. wird als Geschäftsführer zweier von ihm im Saarland gegründeter Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronikbauteilen zur Last gelegt, in der Zeit von Januar 2020 bis März 2023 in 26 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland ausgeführt zu haben, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst ist.

Dazu gehöre die von den russischen Streitkräften auch derzeit in der Ukraine eingesetzte Drohen „Orlan 10“. „Bauteile der Art, wie sie der Beschuldigte lieferte, sind gängiger Bestandteil dieses Drohnentypus und von der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst“, heißt es in der Mitteilung.

Zur Umgehung der EU-Sanktionen importierte Waldemar W. den Angaben zufolge die betreffenden Waren in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland und exportierte sie sodann – zum Teil über ein von ihm beherrschtes Unternehmen in Baden-Württemberg – nach Russland. Dabei seien die Ausfuhren zunächst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen erfolgt. Diese sorgten in Absprache mit dem Beschuldigten für eine Weiterleitung an den militärischen Hersteller. Nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 sei Waldemar W. dazu übergegangen, die Waren mit Hilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten unter anderem über Dubai und Litauen nach Russland zu transportieren. Der Gesamtwert der verbotswidrig ausgeführten Bauteile beläuft sich laut Bundesanwaltschaft auf etwa 715.000 Euro.

Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetz den Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 8. März 2023, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft befunden habe. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren am 20. März 2023 wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen wurden durch das Zollkriminalamt in Köln geführt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat dem Beschuldigten den Haftbefehl gestern verkündet und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
lah/12/29.8.2023

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