Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Dienstag aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember vergangenen Jahres den deutsch-afghanischen Staatsangehörigen Abdul Hamid S. im Rheinland festnehmen lassen.
Wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilt, ist der 50-jährige Abdul Hamid S. dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Beschuldigte war den Angaben zufolge Sprachauswerter und landeskundlicher Berater der Bundeswehr. In dieser Eigenschaft soll er Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben haben.
Der Beschuldigte wird laut Mitteilug heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
lah/12/15.1.2019