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Festnahme wegen mutmaßlicher Agententätigkeit

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Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen 9. August 2023 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli den deutschen Staatsangehörigen Thomas H. in Koblenz von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Wie die Generalbundesanwaltschaft weiter mitteilt, wurden zudem die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht, der beim Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw arbeitet.

Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB), heißt es zur Begründung der Festnahme.

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In dem Haftbefehl wird ihm laut Mitteilung im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Der beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschäftigte Thomas H. habe sich ab Mai 2023 aus eigenem Antrieb mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin gewendet und eine Zusammenarbeit angeboten. „Dabei übermittelte er zu einer Gelegenheit Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst“, heißt es in der Mitteilung.

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Die Ermittlungen wurden den Angaben zufolge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.

Der Beschuldigte seit am heutigen 9. August dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet habe.
lah/12/9.8.2023