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Haftbefehl gegen deutschen Staatsbürger

Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben am 22. August aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den deutschen Staatsangehörigen Ulli S. bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt durch Beamte des Zollfahndungsamtes Stuttgart festnehmen lassen. Dem Festgenommenen wird vorgeworfen, während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eines Maschinenbau-Unternehmens illegale Geschäfte mit russischen Waffenherstellern gemacht zu haben.

Wie aus der Mitteilung der Bundesanwaltschaft hervorgeht, ist der  Beschuldigte dringend verdächtig, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 AWG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 5 Nr. 2, Abs. 7 Nr. 2 AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union).

Ulli S. war den Angaben zufolge Geschäftsführer eines in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmens für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen. In diesem Zusammenhang habe er langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten gepflegt. Wegen der russischen Annexion der Krim verhängte die Europäische Union im Jahr 2014 umfangreiche Handelsbeschränkungen, die neben einem Embargo für Rüstungsgüter auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck untersagen.

„Im Frühjahr 2015 schloss der Beschuldigte mit einem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör. Die Maschinen wurden für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren benötigt. Zur Verschleierung der Geschäfte bediente sich Ulli S. anderer von ihm gegründeter Unternehmen sowie eines weiteren russischen Unternehmens. Die Lieferungen erfolgten im Sommer und Herbst 2015 ebenfalls unter Einbindung von Drittunternehmen über die Schweiz, in einem Fall über

Litauen“, schreibt die Bundesanwaltschaft. Das Auftragsvolumen des Verkaufs der Maschinen habe rund zwei Millionen Euro betragen.  Ein Vertrag mit dem russischen Waffenproduzenten umfasste laut Mitteilung außerdem die Einrichtung der Maschinen sowie die Schulung der Mitarbeiter. Diese Leistungen erbrachten Angestellte des Beschuldigten in den Jahren 2015 und 2016.

 

„Zudem erwarb der Beschuldigte Anfang 2015 über sein Unternehmen von dem russischen Geschäftspartner vier Scharfschützengewehre zu Testzwecken zum Preis von 22.000 Euro und führte sie nach Deutschland ein. Um vorzugeben, dass ein Altvertrag vorliegt, der nicht unter das Embargo fällt, datierte Ulli S. den Kaufvertrag um ein Jahr vor“, heißt es weiter zur Begründung des Haftbefehls.

Der Beschuldigte wurde den Angaben zufolge am 23. August 2023  dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und diesen in Vollzug gesetzt habe. Ulli S. war bereits seit dem 10. August auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich inhaftiert und von dort zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt worden.
lah/12/25.8.2023

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