Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M. nach Angaben der Bundesanwaltschaft außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte war am 25. Januar 2018 festgenommen worden.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, Staatsgeheimnisse
offenbart zu haben, was gemäß § 95 Abs. 1 StGB strafbar ist.
Es bestehe weiterhin der dringende Tatverdacht, dass der
Beschuldigte, der Niederlassungsleiter eines
Rüstungsunternehmens war, eine Ablichtung des ihm vom
Mitbeschuldigten Thomas M. übergebenen Entwurfs von Teilen des als „geheim“ eingestuften Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung an zwei Mitarbeiter weitergegeben hat. Bei dem Dokument handelt es sich wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland um ein Staatsgeheimnis.
Laut Bundesanwaltschaft hat sich Martin M. „geständig zum Tatvorwurf eingelassen“. Dem Haftgrund der Fluchtgefahr könne durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Aus diesem Grund sei der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft daher nach eigenen Angaben einem Antrag des Verteidigers auf Außervollzugsetzung nicht entgegen getreten.
lah/12/8.3.20128