Anzeige

Bundesanwaltschaft lässt zwei Personen verhaften

Bereits Ende vergangener Woche hat die Bundesanwaltschaft zwei Männer wegen „des dringenden Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen“ verhaften lassen. Wie die Bundesanwaltschaft in einer Pressmitteilung schreibt, wurden der 59-jährige deutsche Staatsangehörige Martin M. und der 54-jährige deutsche Staatsangehörige Thomas M.  auf Basis von § 95 Abs. 1 StGB in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durch Beamte des Bundeskriminalamtes festgenommen. Zudem seien ihre Wohnungen durchsucht worden. Beide Beschuldigten wurden am 26. Januar  dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet habe.

Thomas M. ist laut Meldung bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt. Martin M. war demnach Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen Rüstungsunternehmens. Die beiden Beschuldigten seien beruflich miteinander bekannt. Ein Sprecher von Dynamit Nobel Defence (DND) bestätigte, dass es sich bei Thomas M. um einen Mitarbeiter des Unternehmens handelt. Nach Aussage des Sprechers wurde das Unternehmen durch die Pressemitteilung auf die Verhaftung aufmerksam, da sich der Mitarbeiter regulär im Urlaub befand. Eine Durchsuchung bei DND sei nicht erfolgt. Man habe weder Kontakt zum Mitarbeiter, noch mehr Informationen als aus der Mitteilung hervorgeht. Der Sprecher betonte, dass sein Unternehmen mit der Bundesanwaltschaft umfassend kooperieren werde.

Der Pressemitteilung zufolge war Thomas M. im Besitz eines Dokuments mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“. Bei dem Dokument handelt es sich demnach um einen Entwurf von Teilen des Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung. Der Inhalt des Dokuments sei wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes.

Eine Ablichtung des Dokuments habe der Beschuldigte zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2016 an Martin M. weitergegeben. Im Herbst 2016 übergab dann Martin M. eine Ablichtung des Dokuments einem seiner Mitarbeiter, wie es weiter heißt. Zudem übergab er eine weitere Ablichtung des Dokuments zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt seinem Vorgesetzten.
Es sei ungeklärt, wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Bundesanwaltschaft zufolge ein Hinweis des Arbeitgebers von Martin M. an ein Landesamt für Verfassungsschutz. „Bei einer Routinekontrolle hatte der Sicherheitsdienst des Unternehmens den Arbeitsplatz des Mitarbeiters von Martin M. überprüft und dort in einem unverschlossenen Rollcontainer eine der weitergereichten Ablichtungen aufgefunden“, schreibt die Bundesanwaltschaft.

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft wollte zum weiteren Vorgehen keine Angaben machen, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Beobachter gehen davon aus, dass es sich bei dem ehemaligen Arbeitgeber von Martin M. um ein in Fürstenfeldbruck ansässiges Unternehmen handelt. Ein Sprecher des Unternehmens war am Freitagnachmittag nicht erreichbar.

Zahlreiche Beobachter sind über die Verhaftungen verwundert. Denn offenbar handelt es sich um Unterlagen zum Haushalt, die trotz ihrer Geheimhaltungseinstufung einem großen Kreis von Interessenten  zugänglich sein sollen. So verfügen neben den Dienststellen der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums auch zahlreiche Abgeordnete und deren Mitarbeiter über Zugang zu den Papieren, die leicht zu kopieren sind. Quellen für die Beschaffung der angeblich geheimen Unterlagen gibt es demnach zuhauf.
lah/12/2.2.2018

.i.td-icon-menu-up { display: none; }