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OLG Düsseldorf verurteilt zwei Angeklagte

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Freitag die beiden Angeklagten Martin M. und Thomas M. im Prozess wegen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Martin M. erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, der Angeklagte Thomas M. zwei Jahre und sechs Monate. Den beiden Verurteilten wird vorgeworfen, geheime Erläuterungen zum Haushaltsentwurf des Bundesverteidigungsministeriums besessen und weitergeleitet zu haben.

Das Gericht sieht es offenbar als erwiesen an, dass Thomas M. das geheime Papier seinem Bekannten Martin M.  übergeben hat, der dieses wiederum Mitarbeitern seines Unternehmens zugänglich machte. Die beiden Verurteilten arbeiteten seinerzeit in der Rüstungsindustrie.

Laut Sprecher des OLG hat die Aussage des Martin M. die Verurteilung von Thomas M. ermöglicht. Das Gericht sei den Ausführungen von Martin M. gefolgt, weil dieser kein Motiv habe, seinen Bekannten zu belasten. Weitere Zeugen und Indizien hätten die Aussage gestützt.

Dem Sprecher zufolge hat der vorsitzende Richter den Besitz der geheimen Unterlagen als „Sechser im Lotto“ für eine fremde Macht bezeichnet. Für das Offenbaren von Staatsgeheimnissen sehe das Gesetz eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahre vor. Die Verurteilten waren nicht berechtigt, die Erläuterungen zu besitzen.

Wie der Sprecher weiter ausführte,  stammen die geheimen Unterlagen aus dem Verteidigungsausschuss. Die dortige Quelle sei jedoch von den Richtern des OLG nicht zu ermitteln gewesen. Dies sei auch nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen. Dafür sei die Bundesanwaltschaft zuständig. Der Sprecher rechnet damit, dass die beiden Verurteilten Revision einlegen werden, da sie zuvor auf unschuldig plädiert hatten.

Das ist offenbar auch bereits eingetreten. Einem Statement von Thomas M. zufolge, hat er aufgrund einer Reihe von juristischen Fehlern und Spekulationen bereits am Freitag Revision eingelegt. „Die Papiere habe ich nie in meinem Besitz gehabt und ein Beweis, dass ich diese hätte haben können, wurde durch die Ermittler nicht gefunden“, schreibt er. Es gebe keine  Zeugenaussagen, die den Tathergang bestätigen.

Die belastenden Aussagen von Martin M. seien durch einen Zeugen aus der Bundeswehr, was Zeit und Ort der angeblichen Übergabe angeht, eindeutig wiederlegt worden. Martin M. behauptete dem Statement zufolge die Papiere bei einem Treffen in einer Bundeswehrliegenschaft in Koblenz im September 2016 erhalten zu haben, bei der ein Angehöriger der Bundeswehr dabei war. Tatsächlich habe dieses Treffen aber 10 Monate später – im Juli 2017 –  stattgefunden.  „Dieser wichtige Beweis wurde im Urteil unberücksichtigt gelassen“, so Thomas M.

Nach Angaben des OLG-Sprechers  ist im Falle einer Revision der Bundesgerichtshof zuständig. Die schriftliche Urteilsbegründung werde in einigen Wochen erwartet.

Das OLG  Düsseldorf hatte Anfang Juni vergangenen Jahres die von der  Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts erhobene  Anklage gegen Martin M., Thomas M. und Thomas K. zunächst nicht zugelassen. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft sehe das Oberlandesgericht keine Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, hatte damals eine Sprecherin den Schritt begründet. Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin gegen die Entscheidung des OLG beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde eingelegt. Das Verfahren wurde danach an einen anderen Senat das OLG zurückgegeben.
lah/14.7.2019

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