Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben bereits am 5. Juni vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M., den 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M. und den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K. erhoben.
Wie die Behörde heute weiter mitteilte, „sind die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig“. Der Angeschuldigte Thomas K. sei dagegen wegen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen (§ 96 Abs. 2 StGB) angeklagt.
Laut Anklageschrift war Thomas M. bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt und pflegte berufliche sowie freundschaftliche Kontakte zu Martin M. Dieser war Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen Rüstungsunternehmens. Thomas K. war bei demselben Unternehmen angestellt und als Projektmanager eingesetzt.
Den Angaben zufolge händigte Thomas M. dem Angeschuldigten Martin M. Anfang September 2016 eine Ablichtung des Entwurfs von Teilen des Haushaltsplans für das BMVg aus. Das Dokument war mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft, die darin enthaltenen Informationen sind wegen ihrer sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Martin M. wiederum habe am 19. September 2016 eine Ablichtung an den Angeschuldigten Thomas K übergeben. Am selben Tag habe der Angeschuldigte Martin M. eine weitere Ablichtung des Dokuments seinem Vorgesetzten zukommen lassen. Laut Bundesanwaltschaft ist bislang ungeklärt, wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist.
Einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ zufolge, haben Beamte des Bundeskriminalamtes im Auftrag des Generalbundesanwaltes in der vergangenen Woche geprüft, ob die Unterlagen aus dem Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Karl Lamers an Thomas M. weitergegeben wurden. Lamers ist Mitglied des Verteidigungsausschusses.
Wie die Bundesstaatsanwaltschaft in Ihrer Mitteilung weiter schreibt, war der Ausgangspunkt der Ermittlungen ein Hinweis des gemeinsamen Arbeitgebers der Angeschuldigten Martin M. sowie Thomas K. an ein Landesamt für Verfassungsschutz.
Die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. waren am 25. Januar festgenommen worden. Der Angeschuldigte Thomas M. befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der Anschuldigte Martin M. ist mittlerweile wieder unter Auflagen auf freiem Fuß.
lah/12/12.6.2018