Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Vladimir D.
wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 Nr. 2 AWG und § 17 Abs. 2 Nr. 2 AWG) in acht Fällen erhoben.
Wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weiter mitteilt, ist in der nunmehr zugestellten Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Zwischen September 2014 und Juni 2018 führte Vladimir D. gelistete Güter im Gesamtwert von 1.832.900 EUR, die für eine Verwendung im Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet sind, gewerbsmäßig an militärische Empfänger in Russland aus.
Bei den Waren handelte es sich den weiteren Angaben zufolge in zwei Fällen um heißisostatische Pressen, die insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und
Raumfahrttechnik Anwendung finden und deshalb in Anhang I der
EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 aufgeführt sind. Die Ausfuhr derartiger Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Um die Exportkontrollen zu umgehen, führte Vladimir D. seine Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger durch, legte falsche Dokumente vor und nahm technische Manipulationen an der Ware vor, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Zwischen März und Mai 2018 nahm er demnach eine der von ihm gelieferten heißisostatischen Pressen in Russland selbst verbotswidrig in Betrieb.
Weiterhin verpflichtete sich Vladimir D. gegenüber einem militärischen Empfänger zur Lieferung von 15 Kilogramm Decaboranen, die er bis zu seiner Verhaftung teilweise nach Russland ausführte. Decaborane sind chemische Verbindungen, die unter anderem in Raketentreibstoff und Sprengstoffen enthalten sind. Bei ihnen handelt es sich um Rüstungsgüter, deren Ausfuhr den Verboten des von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Waffenembargos unterliegt. Zur Täuschung der Zollbehörden nahm der Angeschuldigte falsche Eintragungen in den Ausfuhrpapieren vor. Er transportierte die chemischen Stoffe laut Mitteilung entweder selbst oder versendete sie mit einfachem Paket, um bei den Ausfuhrkontrollen keine Aufmerksamkeit zu
erregen. Der Angeschuldigte wurde am 18. Dezember 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
lah/12/21.8.2019