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 Anklage wegen des Verdachts des Landesverrats

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage
gegen den deutsch-afghanischen Staatsangehörigen Abdul S. wegen Landesverrats erhoben.
Wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) in einer Mitteilung weiter schreibt,  ist der Angeschuldigte des Landesverrats in einem besonders  schweren Fall (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2 Nr. 1 StGB) und  der Verletzung von Dienstgeheimnissen in 18 Fällen (§ 353b Abs. 1 S.
1 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig.

Wie es in der nunmehr zugestellten Anklageschrift heißt, war
Abdul S. seit Jahren als Übersetzer und Landeskundlicher
Berater bei der Bundeswehr tätig. In dieser Eigenschaft habe er
Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben, wobei die übermittelten Dokumente ein Staatsgeheimnis darstellten. Der Angeschuldigte war am 15. Januar 2019 festgenommen worden und befindet sich laut GBA seitdem in Untersuchungshaft.
lah/12/16.8.2019

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