Die Bundesanwaltschaft hat nach eigene Angaben bereits am 16. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen und Reserveoffizier Ralph G. wegen vermuteter Spionagetätigkeit für den russischen Geheimdienst erhoben.Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen einen NATO-Vertragsstaat tätig gewesen zu sein, schreibt die Bundesanwaltschaft.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, war Ralf G. Reserveoffizier der Bundeswehr und stand einem Kreisverbindungskommando als stellvertretender Leiter vor. Daneben gehörte er aufgrund seiner (zivil-)beruflichen Tätigkeit mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft an. „Spätestens seit Oktober 2014 stand er über verschiedene Personen in Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst. Diesem leitete er bis März 2020 zu zahlreichen Gelegenheiten Dokumente und Informationen zu, welche teilweise aus öffentlichen, aber auch aus nichtöffentlichen Quellen im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten als Reserveoffizier und in der Wirtschaft Stammten“, heißt es weiter.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft verschaffte der Angeschuldigte dem russischen Nachrichtendienst Informationen zum Reservistenwesen der Bundeswehr sowie zu der zivil-militärischen Zusammenarbeit und der damit verbundenen „Zivilen Verteidigung“. Daneben soll er Einblicke aus dem Bereich der Wirtschaft, etwa zu den Folgen der gegen Russland im Jahr 2014 verhängten Wirtschaftssanktionen für Deutschland und die Europäische Union und zur Gaspipeline Nord-Stream-2, seinen russischen Auftraggebern gegeben haben.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Darüber hinaus ließ Ralph G. seinen Ansprechpartnern bei dem russischen Nachrichtendienst personenbezogene Daten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft – darunter deren private Kontaktdaten – zukommen.“ Schließlich habe er seinen Kontaktpersonen einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika und ihrer westlichen Verbündeten vermittelt.
Im Gegenzug für seine Leistungen soll der Angeschuldigte Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben.
lah/12/1.4.2022