RUAG und Raytheon wollen bei der Beschaffung und Nutzung des neuen bodengestützten Luftverteidigungssystems größerer Reichweite (BODLUV GR) für die Schweizer Armee zusammenarbeiten. Der Präsident von Raytheon, Wes Kremer, und der CEO von RUAG, Andreas Berger, haben bei einem persönlichen Treffen eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, wie aus einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Unternehmen hervorgeht.
Der Schweizer Bundesrat – die Regierung des Landes – hatte sich Ende Juni 2021 für die Beschaffung von fünf Feuereinheiten des Patriot-Systems als BODLUV GR-Abwehrsystem, im Rahmen des Programms Air2030 zum Schutz des Luftraumes, entschieden. Die Schweiz wird damit zum 18. Patriot-Nutzer weltweit und zur achten europäischen Nation in der Nutzung.
Das Angebot für die Schweiz wurde von Raytheon Technologies in Zusammenarbeit mit den in der Schweiz ansässigen Unternehmen Rheinmetall Air Defence AG und Mercury Systems, Inc. eingereicht. Wie RUAG und Raytheon mitteilten, stellt RUAG den größten Teil der Unterhalts- und Ausbildungskapazitäten für die Patriot Systeme bereit. Dazu gehören die Produktion von spezialisiertem Wartungs- und Unterstützungsmaterial, die Herstellung von Simulatoren für die Wartungsausbildung und die Anpassung von Fahrzeugen und Anhängern an die Schweizer Mobilitätsbedingungen. Darüber hinaus wird in der Mitteilung dargestellt, dass RUAG auch ein Zentrum für Instandhaltung, Reparatur und Überholung des Patriot-Systems betreiben wird.
Um internationale Erfahrungen zu nutzen und die Interoperabilität ihrer Systeme zu sichern, tritt die Schweiz nach Genehmigung durch den Bundesrat auch der internationalen Betreibergruppe für bodengestützte Luftverteidigungssysteme bei. Dieser 2016 gegründeten Gruppe gehören auch Deutschland, Finnland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten an. Der Bundesrat sieht durch die Teilnahme an der Betreibergruppe die Chance, von den Erfahrungen befreundeter Staaten zu profitieren und bereits bekannte Probleme bei der Einführung und beim Betrieb von BODLUV zu vermeiden.
/12/8.10.2021