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Exporte in die VAE möglich

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Die Ausfuhr von deutschen Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) unterliegt nicht dem faktischen Exportembargo der Bundesregierung, das für Saudi-Arabien gilt. Wie aus der Antwort der Staatssekretärs im Wirtschaftsministeriums, Ulrich Nußbaum, auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag hervorgeht, gilt der Exportstopp im Rahmen der so genannten Ruhensanordnung vom 28. März sowohl hinsichtlich der Genehmigungen als auch der tatsächlichen Ausfuhr nicht für die VAE. Somit sind weder rein deutsche Rüstungsgüter für die VAE noch Komponenten und Bauteile aus Deutschland vom Exportstopp betroffen. Wie es aus Kreisen der betroffenen Industrie heißt, gelten die Ruhensanordnungen für Rüstungsgüter mit Ziel Saudi-Arabien dagegen unverändert.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht ein Passus, wonach keine Waffenlieferungen an Staaten genehmigt werden sollen, die am Jemen-Krieg beteiligt sind. Da der Koalitionsvertrag jedoch nicht rechtlich verbindlich ist, sehen Juristen die von der Bundesregierung in der Folge erlassenen Ruhensanordnungen kritisch. Diese beruhen nicht auf kodifiziertem Recht. Dabei hat die Regierung hat durchaus die Möglichkeit, erteilte Exportgenehmigungen zu widerrufen. Sie wäre dann allerdings schadensersatzpflichtig.
lah/24.5.2019

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