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Bundesregierung genehmigt Rüstungsexporte in Golfregion

Der Bundessicherheitsrat hat einem Bericht von Spiegel online zufolge zehn Exportgenehmigungen für die Ausfuhr deutscher Waffen und Rüstungsgüter in die  Golfregion, in den Nahen Osten und nach Mexiko erteilt.Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf eine Mitteilung des Wirtschaftsministeriums an den Bundestag. Unter anderem wurde die Ausfuhr eines für Saudi-Arabien bestimmten Patrouillenbootes abgesegnet. Wie der Hersteller, die Fr. Lürssen Werft, auf Anfrage dazu mitteilte, handelt es sich um das im vergangenen Jahr auf Kiel gelegte Typschiff eines umfassenden Auftrags zum Bau von Küstenwachbooten für die saudi-arabische Küstenwache.

Die Boote seien mit den Einheiten der deutschen Bundespolizei See vergleichbar und für Aufgaben des Küstenschutzes konzipiert. Dazu zählen laut Hersteller der Schutz sensibler Offshore-Anlagen, die Verhinderung von Schmuggel, die Eindämmung der Piraterie sowie die Seenotrettung. Gebaut werden die Boote unter anderem in Wolgast. Die dortige Werft sei bis Ende 2019 durch den Auftrag ausgelastet, teilte Lürssen weiter mit.   Gut informierten Kreisen zufolge hat Saudi-Arabien etwas mehr als  30 Boote in Deutschland geordert.

Außerdem hat der Bundessicherheitsrat den Export eines U-Bootes samt Torpedos nach Ägypten genehmigt. Auf der Liste stehen des Weiteren knapp 1.500 tragbare Panzerabwehrwaffen für Mexiko, 160 Sidewinder Luft-Luft-Flugkörper für Pakistan sowie 900.000 Schuss kleinkalibrige Munition für Dubai. Bei vier der zehn Posten handelt es sich um vorübergehende Ausfuhren von Musterexemplaren zu Test- und Erprobungszwecken, etwa die eines Bergepanzers nach Oman.

Laut Spiegel-Bericht wollte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die  Ausfuhrgenehmigung für das Boot nach Saudi-Arabien verhindern oder zumindest im Bundessicherheitsrat dagegen stimmen. Er hatte in der Vergangenheit die Seeblockade des Jemen durch Saudi-Arabien kritisiert. Gabriel sei im Bundessicherheitsrat jedoch offenbar überstimmt worden, heißt es dem Artikel zufolge.
lah/12/6.7.2016

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