Einzelgenehmigungen sinken im Jahr 2016 um fast 13 Prozent

Im Jahr 2016 hat das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben vom Mittwoch Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von etwa 6,85 Mrd EUR erteilt. Gegenüber dem Vorjahr mit Einzelgenehmigungen von rund 7,86 Mrd EUR war dies ein Rückgang von etwa 13 Prozent. Ein Anteil von 46,4 Prozent entfiel demnach auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet. Im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei 41 Prozent.

Setzt man die Genehmigungen mit den 2016 erfolgten deutschen Warenexporten im Volumen von 1206,9 Mrd EUR in Beziehung, ergibt sich ein Wert von 0,57 Prozent. Dies ist der Anteil der Rüstungsexporte – wenn sich die Genehmigungen vollständig in Exporte übersetzen – an den deutschen Gesamtausfuhren.

Für Drittländer wurden laut Wirtschaftsministerium 2016 Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 3,67 Mrd EUR erteilt. Der Wert werde maßgeblich von Genehmigungen für einzelne Ausfuhrvorhaben mit einem hohen Auftragswert bestimmt, wie beispielsweise eine Fregatte für die algerische Marine oder ein U-Boot für die ägyptische Marine.

Die wichtigsten ausgeführten Rüstungsgüter waren 2015 mit rund 1,435 Mrd EUR Kriegsschiffe, gefolgt von militärischen Ketten- und Radfahrzeugen mit 1,374 Mrd EUR und Munition für 1,089 Mrd EUR.

Hinsichtlich der Empfänger deutscher Rüstungsexporte war Algerien unter den Drittländern mit 846 Mio EUR der bedeutendste Abnehmer, gefolgt von Ägypten mit 337 Mio EUR und Singapur mit 49,6 Mio EUR.

Deutlicher Rückgang von Januar bis April 2017

Den Zahlen des Ministeriums zufolge wurden in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres Einzelgenehmigungen in Höhe von rund 2,42 Mrd EUR (im Vergleichszeitraum Januar bis April 2016: rund 3,30 Mrd EUR) erteilt. Das ist ein Minus im Vergleich zur Vorjahresperiode von annähernd 27 Prozent.

Davon entfielen Genehmigungen im Wert von rund 1,1 Mrd EUR (in der gleichen Vorjahresperiode lag der Wert bei rund 1,38 Mrd EUR) und damit 45,7 Prozent an EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Für Drittländer wurden im genannten Berichtszeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rd. 1,31 Mrd EUR gegenüber 1,91 Mrd EUR in der gleichen Vorjahresperiode erteilt. Maßgeblich beeinflusst werde der Genehmigungswert auch hier durch ein einzelnes Exportvorhaben mit sehr hohem Wert, schreibt das BMWi. Es handele sich dabei um die Auslieferung einer weiteren Fregatte nach Algerien. Dieses Marineschiff mache fast zwei Drittel des gesamten Genehmigungswertes für Drittländer aus und zeichne für ein Drittel des gesamten Genehmigungsvolumens im Berichtszeitraum verantwortlich.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2016 und den Zwischenbericht über die Rüstungsexportpolitik behandelt. Letzterer umfasse diesmal einen 4-Monatsberichtszeitraum, um dem Bundestag die Gelegenheit zu geben, ihn noch in der laufenden Legislaturperiode zu beraten.

Das Ministerium weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass Rüstungsgüter nicht nur Waffen oder Panzer umfassen. Tatsächlich seien in den Berichtszahlen weit mehr Güter berücksichtigt, wie zum Beispiel Minenräumgeräte, Funkgeräte sowie Sicherheitsglas, gepanzerte Fahrzeuge für den Schutz von Personen oder etwa zum Schutz von Botschaften. Auch Lieferungen für Missionen der Vereinten Nationen fallen laut BMWi darunter, wie sondergeschützte Fahrzeuge für das Kinderhilfswerk UNICEF nach Syrien. Selbst die Ausfuhr eines U-Boot-Reliktes aus dem Zweiten Weltkrieg an ein militärhistorisches Museum fließt den weiteren Angaben zufolge in die Rüstungsgüterstatistik ein.

Die Bunderegierung hat dem Bericht zufolge ihre strenge Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten in den Jahren 2016 und 2017 fortgeführt. Mit der Einführung der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen im Jahr 2015 wurden die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte geschaffen, die es je in Deutschland gab.

Ende Mai 2017 sei die erste Vor-Ort-Kontrolle oder „Post-Shipment“-Kontrolle von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen erfolgreich durchgeführt worden. Verifiziert wurde der tatsachliche Endverbleib von militärischen Präzisionsschützengewehren bei einem staatlichen Empfänger in Indien.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf 46,9 Mi EUR. Der Anstieg um ca. 15 Mio EUR gegenüber dem Jahr 2015 (32,4 Mio EUR) gehe dabei fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück. Der Wert für Drittländer liegt mit 16,4 Mio EUR ungefähr nur leicht über dem historisch niedrigen Niveau des Vorjahres (2015: 14,5 Mio EUR). Ein wichtiger Anteil (2,8 Mio EUR) entfiel dabei auf Lieferungen an die kurdische Regionalregierung zur Unterstützung im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS).

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen im Zeitraum Januar bis April 2017 belief sich auf 22,1 Mio EUR (Vergleichszeitraum 2016: 4,0 Mio EUR). Der Wertunterschied zum Vergleichszeitraum im Jahr 2016 geht zum größeren Teil (ca. 10,3 Mio EUR) auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück. Die drei Bestimmungsländer mit den höchsten Genehmigungswerten für Kleinwaffenausfuhren waren laut BMWi Frankreich, Indien und Litauen.
lah/12/14.6.2017

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