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Einzelgenehmigungen 2017 mit rückläufiger Tendenz

Im vergangenen Jahr sind die   Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern um rund 600 Mio EUR gegenüber 2016  auf  6,24 Mrd EUR zurückgegangen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) heute weiter mitteile, lag der Wert für 2016 noch bei 6,85 Mrd EUR.

2017 seien  Genehmigungen im Wert von 2,45 Mrd EU auf EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Länder entfallen, schreibt das Ministerium. Für Drittländer seien Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,79 Mrd EUR erteilt werden. Dem BMWi zufolge wurde der  Wert maßgeblich durch einzelne Genehmigungen mit einem hohen Auftragswert bestimmt. Auf ein Schiff für die algerische Marine entfalle mehr als ein Fünftel des gesamten Genehmigungsvolumens für Drittländer. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung für die Ausfuhr eines U-Bootes nach Ägypten.

Der Begriff des Rüstungsgutes umfasst nicht nur klassische „Waffen“, sondern beispielsweise auch sondergeschützte Fahrzeuge und Ausrüstung für Friedensmissionen der Vereinten Nationen oder Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten. So wurden in 2017 unter anderem Ausfuhren von Gütern an UN-Organisationen und UN-Missionen in Ländern wie Afghanistan, Syrien, Jemen, Burundi, Kambodscha, Kamerun, Libanon, Mali, Pakistan, Somalia und die Zentralafrikanische Republik genehmigt.

Kriegswaffenausfuhr 0,21 Prozent der deutschen Exporte

Im Jahr 2017 wurden nach Feststellungen des Statistischen Bundesamts Kriegswaffen im Wert von insgesamt 2,65 Mrd EUR, das sind 0,21 Prozent aller deutschen Exporte,  aus Deutschland ausgeführt.  Der Vorjahreswert lag bei 2,5 Mrd EUR, was ebenfalls 0,21 Prozent der Gesamtausfuhren entsprach.

Das BMWi betont in seiner Mitteilung, dass auf  Grundlage der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für so genannte Post-Shipment-Kontrollen die Bunderegierung ihre besonders restriktive Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten fortgeführt habe.

Im Jahr 2017 wurden die beiden ersten Post-Shipment-Kontrollen über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinwaffen durchgeführt. Die Vor-Ort-Kontrollen bei staatlichen Empfängern in Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten seien ohne Beanstandungen verlaufen, heißt es. Deutschland ist den Angaben zufolge erster EU-Staat, der derartige Vor-Ort-Kontrollen durchführt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2017 auf rund 47,8 Mio EUR und entspreche damit ungefähr dem Vorjahreswert von  46,9 Mio EUR. Der Wert für Drittländer liege mit 15,1 Mio EUR unter dem Niveau des Vorjahres (2016: 16,4 Mo EUR). Das Bestimmungsland mit dem höchsten Genehmigungsvolumen war Frankreich.

Im Jahr 2017 wurden 89 Anträge (Vorjahr: 61) für die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern abgelehnt. Der Gesamtwert der abgelehnten Anträge belief sich auf 14,37 Mio EUR (Vorjahr: 11,03 Mio EUR). Nicht enthalten sind diejenigen Anträge, die seitens der Antragsteller wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder aus anderen Gründen vor Bescheidung zurückgenommen wurden.

Die abgelehnten Anträge mit dem höchsten Auftragswert betrafen im Jahr 2017 die Türkei (4,85 Mio EUR), Volksrepublik China (2,89 Mio EUR) und Irak (1,92 Mio EUR).
lah/12/20.6.2018

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