Deutschland will noch im laufenden Jahr eine Endverbleibskontrolle bei Ausfuhren von Kriegswaffen und bestimmten Schusswaffen in Drittländern einführen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch weiter mitteilte, soll damit die Sicherung des Endverbleibs von deutschem Rüstungsmaterial verbessert werden. Dazu werde in den kommenden Monaten die Außenwirtschaftsverordnung geändert.
Die als Post-Shipment-Kontrollen bezeichneten Überprüfungen sollen in Zukunft jährlich erfolgen. Dazu müssen die Empfängerländer Deutschland, das Recht einräumen, vor Ort zu kontrollieren. Ziel sei es zu verifizieren, ob die gelieferten Güter noch beim in der Endverbleibserklärung angegebenen Empfänger vorhanden sind. Bei großen Stückzahlen sollen nur Stichproben gemacht werden. Vorbereitung und Umsetzung der Post-Shipment-Kontrollen liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium weiter schreibt, darf die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Rüstungszusammenarbeit mit Drittländern durch das neue Instrument nicht gefährdet werden.
lah/12/8.7.2015