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BMWi verschärft Exportregeln für Kleinwaffen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am heutigen Freitag neue Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von kleinen und leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung veröffentlicht. Diese neuen Kleinwaffengrundsätze umfassen deutlich schärfere Regeln als bisher.

Wie das BMWi schreibt, gehört zu den wesentlichen Neuregelungen die Erfordernis, über die schon jetzt übliche Reexportklausel hinaus in der Endverbleibserklärung die ausdrückliche Zusage zu machen, die Waffen weder an andere Länder noch innerhalb des Empfängerlandes an andere Empfänger ohne Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben.

Eine weitere Neuregelung sei die grundsätzliche Anwendung des Exportgrundsatzes „Neu für Alt“ sowie für Zusatzbeschaffungen dessen Variante „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“ dar. Danach müssten sich die staatlichen Empfänger verpflichten, die durch die Neubeschaffung zu ersetzenden Waffen zu vernichten.

Soll durch die Neubeschaffung ein plausibler Mehrbedarf gedeckt werden und stehen daher keine Altwaffen zur Vernichtung zur Verfügung, muss sich der staatliche Empfänger ersatzweise verpflichten, die neu beschafften Waffen bei ihrer Aussonderung zu vernichten. Außerdem enthalten die Kleinwaffengrundsätze die Festlegung, grundsätzlich keine Genehmigungen für den Aufbau neuer Fertigungslinien von Kleinwaffen in Drittländern zu erteilen.

Allerdings können bestehende Fertigungen weiter aus Deutschland mit Austauschteilen beliefert werden. Dazu heißt es in den Grundsätzen: „Bei Ersatz- und Verschleißteilen, gleichartigen Ersatzmaschinen sowie Verbrauchsmaterialien für in der Vergangenheit gelieferte Herstellungslinien, wird der Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes berücksichtigt. Genehmigungen werden daher grundsätzlich auch in Zukunft erteilt. Dies gilt nicht für Lieferungen, mit denen eine Erhöhung der Kapazität oder Erweiterung des Produktspektrums beabsichtigt ist.“ Außerdem werden bestimmte Waffen grundsätzlich nicht für private Endempfänger genehmigt.

Laut Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sind es Kleinwaffen, die in Bürgerkriegen die meisten Menschenleben kosten. „Mit den neuen Kleinwaffengrundsätzen legt die Bundesregierung noch strengere Regeln an die Genehmigung von Exporten dieser besonders sensiblen Waffen an“, sagte Gabriel laut Pressemitteilung.

Zum Begriff der Kleinwaffen gibt es nach Angaben des Ministeriums keine international einheitliche Definition. Die neuen Kleinwaffengrundsätze orientierten sich an der Definition im Anhang der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002. Als Kleinwaffen werden danach u. a. Maschinengewehre, Maschinenpistolen, vollautomatische Gewehre sowie halbautomatische Gewehre, wenn sie als Modell für Streitkräfte entwickelt und/oder eingeführt werden, definiert. Zudem beziehen die Grundsätze explizit Scharfschützengewehre und Pump-Guns  mit ein.
lah/12/22.5.2015