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Kabinett schafft Voraussetzungen für Post-Shipment-Kontrollen

Das Bundeskabinett hat heute die Einführung so genannter Post-Shipment-Kontrollen im Bestimmungsland von Rüstungsgütern beschlossen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) weiter schreibt,  konnten bislang lediglich bei Kriegswaffen Vor-Ort-Kontrollen verankert werden. Künftig gelte dies auch für andere  Rüstungsgüter, wie Pistolen oder Scharfschützengewehre. Die staatlichen Empfänger in Drittländern müssen sich demnach bereits in der Endverbleibserklärung verpflichten, diese Vor-Ort-Kontrollen zu dulden.

Die Kontrollen werden laut BMWi stufenweise umgesetzt. Zunächst konzentriere sich die Bundesregierung  in einer Pilotphase auf Kleinwaffen. Die ersten Kontrollen könnten jedoch erst nach dem Export der Waffen und der Genehmigung beginnen.  Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass die ersten Kontrollen noch in diesem Jahr erfolgen werden.

„Post-Shipment-Kontrollen verbessern die Kontrolle von Rüstungsexporten, denn endlich können die Angaben, die Empfänger zum Verbleib der Waffen machen, vor Ort überprüft werden“, zitiert das BMWi Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Als erster EU-Staat führe Deutschland damit ein System ein, bei dem die Rüstungsexportkontrolle nicht mit dem Erteilen einer Genehmigung ende. Damit ziehe man auch die Konsequenz aus Skandalen der Vergangenheit, so Gabriel. Der Einführung der Post-Shipment-Kontrollen geht auf seinen Vorschlag zurück.
lah/12/9.3.2016

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