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Bundeswehr im Umbruch – Osnabrücker Erlass ab morgen in Kraft

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Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute im Historischen Rathaus in Osnabrück den „Osnabrücker Erlass“ vorgestellt. Darin sind neue Grundsätze zur Spitzengliederung und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und in der Bundeswehr festgelegt, wie das Ministerium in einer Mitteilung schreibt. Der Erlass gilt ab dem morgigen 1. Mai. Er folgt auf die Grundsatzentscheidung zur neuen Struktur der Bundeswehr der Zeitenwende, die Anfang April bekanntgegeben wurde.

Mit den Anfang April beschlossenen Strukturänderungen fokussiere sich der Geschäftsbereich des BMVg wieder auf eine zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung, heißt es in der Mitteilung. Dies stelle eine Abkehr vom Kontingentdenken der letzten Jahre dar, das den seit März 2012 geltenden Dresdner Erlass prägte.

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Um die Bundeswehr auf eine kriegstüchtige Bundeswehr der Zeitenwende auszurichten, gelte es, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse und das Zusammenwirken aller Ebenen grundlegend zu bestimmen.

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„Die veränderte Bedrohungslage in Europa lässt keinen Zweifel daran, dass wir uns auf unseren Kernauftrag fokussieren müssen: Landes- und Bündnisverteidigung. Daher werden wir die Bundeswehr so umstrukturieren, dass sie auch so im Verteidigungsfall optimal aufgestellt ist“, wird Minister Pistorius in der Mitteilung zitiert.

Seine Worten zufolge wird eine handlungsfähige und reaktionsschnelle Bundeswehr mit einer klaren Führungs- und Befehlsstruktur benötigt. „Mit dem Osnabrücker Erlass werden wir diesen neuen Herausforderungen gerecht. Es ist die notwendige formale Grundlage für unsere neue Struktur der Bundeswehr.“

Die hierfür festgelegten neuen Grundsätze spiegeln der Mitteilung zufolge die vollzogenen und eingeleiteten Strukturveränderungen wider und zeichnen das Bild einer klaren Trennung zwischen strategischer, operativer und taktischer Ebene.  Neben der erstmals einheitlichen militärischen Führung auf operativer Ebene definiere der Osnabrücker Erlass unter anderem feste Zuständigkeiten des stellvertretenden Generalinspekteurs, die neuen Aufgaben des Operativen Führungskommandos (OpFüKdo) sowie der Teilstreitkräfte und beantworte Folgefragen, die sich aus den Strukturänderungen der Streitkräfte ergeben.

Auch die Bundeswehrverwaltung erhält in diesem Rahmen den ausdrücklichen Auftrag, sich auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Verteidigungsauftrags durch die Streitkräfte auszurichten und dabei unter anderem die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten.

Der komplette Erlass kann hier als PDF abgerufen werden: Osnabrücker Erlass
lah