Das so genannte Customer Product Management (CPM) als Grundlage für das Beschaffungswesen der Bundeswehr wurde in einem etwa einjährigen Überarbeitungs- und Abstimmungsprozess um neue Verfahren erweitert und an die bestehenden Rahmenbedingungen angepasst. Mit Wirkung vom 4. Juni habe Staatssekretär Gerd Hoofe die Zentrale Dienstvorschrift A-1500/3 „Customer Product Management“ nun in Kraft gesetzt, schreibt das Bundeswehr-Beschaffungsamt BAAINBw in einer Mitteilung.
Mit der im Jahr 2017 durchgeführten Überarbeitung sei der CPM um weitere Verfahren ergänzt worden, die den Besonderheiten der unterschiedlichen Projekte Rechnung tragen sollen. Dabei bilde das Basisverfahren die Grundlage für alle abgeleiteten Verfahren. Durch die neue Gliederung der Vorschrift in unterschiedliche Verfahrenswege, werde die Regelung den teilweise sehr heterogenen Anforderungen unterschiedlicher Projekte besser gerecht, scheibt das BAAINBw.
Den Angaben zufolge ist die Vorschrift so aufgebaut, dass Projektverantwortliche immer nur die für sie relevanten Verfahrensanteile als in sich geschlossene Kapitel lesen können. Querschnittliche beziehungsweise verfahrensunabhängige Themen wie das Programm- oder Risikomanagement seien in eigenen Kapiteln zusammengefasst.
lah/12/7.6.2018