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Deutsche Bahn reicht Klage beim Landgericht ein

Die Deutsche Bahn hat heute beim Landgericht München Klage gegen die nach Bahn-Angaben an einem Lkw-Kartell beteiligten Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault eingereicht. Wie das Unternehmen weiter mitteilte, macht es seine Schadensersatzansprüche gemeinsam mit der Bundeswehr geltend, die ebenfalls stark von dem über 14 Jahre lang aktiven Kartell betroffen sei. Neben der Bundeswehr haben den Angaben zufolge über 40 Unternehmen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft ihre Ansprüche an die DB abgetreten, darunter die im Flughafenverband ADV vertretenen Betreibergesellschaften der deutschen Flughäfen sowie große Handels- und Logistikfirmen.

Ulrich Weber, DB-Vorstand Personal und Recht, betonte laut Mitteilung, dass die  DB mit aller Konsequenz ihr Recht einfordern werde.  Katrin Suder, Rüstungsstaatsekretärin im BMVg wird mit den Worten zitiert: „Die Spezialisten der Deutschen Bahn verfügen über substanzielle Erfahrung und haben große Erfolge bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche erzielt. Wir sind schon haushaltsrechtlich gehalten, mögliche Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Es geht hier um Steuergelder.“

Mit der heute in München eingereichten Klage mache die DB gebündelt Schadensersatzansprüche für unerlaubte Preisabsprachen bei rund 35.000 vom Kartell betroffenen Lkw mit einem Einkaufsvolumen von deutlich über zwei Mrd EUR geltend. Die Bahn ist mit rund 25 Prozent an der bundeseigenen BwFuhrparkService beteiligt, die einen großen Teil des Bundeswehr-Fuhrparks bereitstellt, darunter mehrere Tausend Lkws. Ein Sprecher der Bahn bestätigte, dass rund 10.000 Fahrzeuge der Bundeswehr von dem Kartellfall betroffen sein sollen.  Die Höhe des Schadens soll nach Bahn-Angaben von renommierten Wettbewerbsökonomen ermittelt werden. Der Sprecher hält neben dem Gang durch die Instanzen auch eine außergerichtliche Einigung mit den Beklagten für möglich. Dies sei auch bei anderen Kartellen bereits praktiziert worden.

Die EU-Kommission hatte den Bahn-Angaben zufolge 2016 und 2017 festgestellt, dass die am Kartell beteiligten Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 verbotene Absprachen zu Brutto-Listenpreisen getroffen hatten. Absprachen habe es auch darüber gegeben, neue Technologien zur Emissionsabsenkung erst später einzuführen und die Kosten dafür an die Kunden weiterzureichen. Gegen das Kartell ergingen demnach Rekordgeldbußen von insgesamt 3,8 Mrd EUR.
lah/12/20.12.2017

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