Die Bundeswehr kann im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali in Zukunft weiter Drohnen des Typs Heron für die Aufklärung nutzen.Wie das BMVg in einer Mitteilung schreibt, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages bei seiner Sitzung am Mittwoch die Mittel für eine Verlängerung und Erweiterung des Betreibervertrages für die Heron-Drohnen freigegeben.
Mit zukünftig vier statt wie bisher drei Luftfahrzeugen des Typs Heron 1 und drei statt bisher zwei Bodenkontrollstationen könne das deutsche Kontingent zwei der unbemannten Aufklärungssysteme gleichzeitig und durchhaltefähig einsetzen. Durch das vierte Luftfahrzeug werde eine erforderliche Reserve zur Verfügung stehen. So können den Angaben zufolge planbare Ausfallzeiten der Heron 1 durch Instandsetzungsmaßnahmen, aber auch ungeplante Ausfälle kompensiert werden.
Der neue Betreibervertrag mit der Firma Airbus Defence & Space Airborne Solutions GmbH läuft bis Ende April 2024. Airbus ist für die Bereitstellung, Wartung und Instandsetzung der Heron 1 und der Bodenkontrollstationen verantwortlich. Den Einsatzbetrieb der Aufklärungssysteme übernimmt die Bundeswehr.
Seit September 2020 setzt die Bundeswehr bereits bei Bedarf zwei Luftfahrzeuge Heron 1 in Mali gleichzeitig ein. Durch die nun beschlossene Erhöhung der Anzahl wird dem Ersuchen der UN aus dem März 2020 entsprochen, die Luftaufklärung aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage zu erweitern und flexibler zu gestalten.
lah/12/6.5.2021