Anzeige

Neues Beobachtungsflugzeug A319 fliegt bis nach Sibirien

Die Bundeswehr verfügt mit dem Airbus 319 CJ nach mehr als  20 Jahren wieder über ein eigenes Flugzeug für den Rüstungskontrollvertrag „Offener Himmel“ – im Englischen als Open Skies bezeichnet. Das Ende Juni von der Lufthansa Technik AG übernommene Flugzeug ermöglicht es den deutschen Beobachtern in Zukunft lange Strecken zu fliegen, die mit den bisher genutzten Propeller-Maschinen nicht realisierbar waren.

Aufgrund des neuen Modells kann somit ein deutlich größeres Territorium aus der Luft beobachtet werden. Neu im Airbus 319 eingebaute  Digitalkameras ermöglichen überdies ein einfacheres Handling gegenüber der bislang noch im Gebrauch befindlichen Nassfilmtechnik.  Der A319 gilt  laut Bundeswehr als modernste Beobachtungsplattform im Bestand der Vertragsstaaten des Offenen Himmels.

Die Lufthansa Technik  hat die zuvor von Volkswagen als Firmenflieger genutzte  Maschine speziell zur Nutzung als Beobachtungsplattform ausgerüstet und dafür drei optische Kamerasysteme für verschiedene Aufnahmehöhen sowie ein Infrarotkamerasystem eingebaut. Nach kurzer Umrüstzeit kann das Flugzeug auch für notfallmedizinische Evakuierungen und militärische Passagiertransporte eingesetzt werden. Im Fokus steht jedoch die Nutzung im Rahmen von Open Skies für Deutschland und andere Unterzeichnerstaaten.

Deutsche Tupolev stürzte 1997 ab

Seit dem Absturz der eigenen Tupolew-Maschine  für Inspektionsflüge im Jahr 1997 nutzt Deutschland für die Teilnahme am Rüstungskontrollvertrag Luftfahrzeuge von Partnernationen. Dabei kommt Schweden und Rumänien eine besondere Bedeutung zu.  Beide Länder haben Deutschland ihre Maschinen wiederholt  zur Verfügung gestellt. Deutschland wolle den neuen Airbus auch anderen Partnern zu Nutzung anbieten, um damit etwas zurückzuzahlen, sagte Oberstleutnant Andreas Weller, Dezernatsleiter Einsatz Offener Himmel,  im Gespräch mit der Europäischen Sicherheit & Technik. Weller gehört zum Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in Geilenkirchen, das der Streitkräftebasis unterstellt ist.

Die mit optischen Sensoren ausgerüstete Tupolew-154M der Bundeswehr war  ausgiebig getestet worden und  wäre nach den  Vertragsbestimmungen zertifizierungsfähig gewesen. Die Maschine stürzte jedoch am 13. September 1997 vor der namibischen Küste ab, nachdem sie mit einem Transportflugzeug der US-Luftwaffe zusammenstoßen war.

Da nicht alle Staaten eigene Beobachtungsflugzeuge betreiben, sieht der Vertrag ausdrücklich auch die Nutzung der Plattformen anderer Mitglieder vor. Momentan betreiben nur die Vereinigten Staaten, die russische Föderation, Rumänien, Ukraine, Ungarn, Bulgarien, Schweden, Türkei, Kanada  und Frankreich eigene OH-Vertragsluftfahrzeuge. Russland besitzt derzeit die größte und, seit der Zertifizierung seiner Tupolev-214ON, auch die bisher modernste Flotte von Beobachtungsluftfahrzeugen. So sind die russischen Flugzeuge momentan die einzigen mit digitalen Sensoren.

Schwedische Saab 340 mitgenutzt

Die deutschen Beobachter haben  in der Vergangenheit in erster Linie auf die schwedische Saab 340 für die eigenen Flüge zurückgegriffen. Bei dem Flugzeug  handelt es sich um eine zweimotorige Turboprop-Maschine, die mit einer optischen Kamera ausgestattet ist. Nach Angaben der Bundeswehr wurde der Einbau der Kamera mitfinanziert und auch die Zertifizierung des Flugzeugs von Deutschland unterstützt.  Experten der Bundeswehr halfen 2008 auch Rumänien, mit dem Deutschland ebenfalls eine langjährige Partnerschaft verbindet, bei der Zertifizierung seines Flugzeuges für Open-Skies-Missionen.

Durch die verhältnismäßig geringe Reichweite und Fluggeschwindigkeit der genutzten Maschinen war der Radius der deutschen Missionen insbesondere über Russland stark beschränkt. Aus diesem Grund fanden Flüge in der Hauptsache westlich des Urals statt. Der jetzt beschaffte Airbus A319CJ kann dagegen  jeden Open-Skies-Flugplatz in der Russischen Föderation erreichen und wird in der Lage sein, die jeweils maximal möglichen Flugentfernungen auszunutzen.

Damit wird es nach Angaben von Weller möglich sein, bei schlechten Wetterbedingungen im Westen Russlands dort geplante Beobachtungsflüge nach Sibirien zu verlegen. Was einen echten Pluspunkt darstellt.  Denn wenn ein Vertragsstaat einen solchen Flug ankündigt, muss er diese auch im vorgesehenen Zeitrahmen umsetzen. Andernfalls verfällt die Quote.  Als Quote wird ein Beobachtungsflug bezeichnet – jeder Vertragsstaat verfügt über eine zugeteilte „passive Quote“, das heißt die Anzahl der Beobachtungsflüge die ein Staat über seinem Territorium zulassen muss. Daraus erwächst das Recht, die identische Anzahl von Beobachtungsflügen über anderen Vertragsstaaten durchführen zu dürfen, die „aktive Quote“.

Deutschland hat nach Aussage des Bundeswehr-Offiziers in jüngster Zeit etwa zehn bis elf seiner insgesamt zwölf Quoten für den Überflug über Vertragsstaaten pro Jahr genutzt. In der Regel seien  sechs Quoten für Russland, zwei für die Ukraine, zwei für Georgien und eine für Bosnien-Herzegowina verwendet worden.  Russland hat dagegen mitunter nur drei seiner Quoten für den Überflug über Deutschland genutzt.

Auf Russland entfallen 42 Quoten

Laut Vertrag entfallen auf Russland pro Jahr 42 Quoten. Da die Nachfrage nach  Kontroll-Missionen  über dem Land jedoch größer ist, können auch „Shared Quotes“ genutzt werden. Dabei teilen sich mehrere Länder eine Quote und gehen gemeinsam auf Inspektion, wie dies jüngst Deutschland und Rumänien praktiziert haben. Die Herausforderung besteht darin, dass sich die Länder über Ziel und Flugplan einigen müssen. Nach Einschätzung von Weller liegt die Teilnahmegrenze für eine  solche geteilte Mission aufgrund der komplexen Abstimmung bei maximal drei Partnern. So beginne etwa zwei Monate vor der eigentlichen Mission die Planung. Dabei würden immer mehrere Alternativ-Routen ausgearbeitet.

„Für uns gelten grundsätzlich keine Sperrgebiete“, betonte der Bundeswehr-Offizier. Allerdings werde in der Praxis versucht, die Störungen durch Überflüge über internationale Großflughäfen oder Großereignisse wie G-20-Gipfel so gering wie möglich zu halten.

Der neue Airbus 329 verfügt über eine Überführungsreichweite von rund 6.500 Kilometern. Bei einer für die Missionsflüge idealen Höhe von 3.000 Metern liegt die Reichweite bei etwa 4.000 Kilometern. Damit können an zwei Tagen die in Russland maximal erlaubten Flugstrecken von 7.200 Kilometern erflogen werden. Dies ist bei maximal 96 Stunden Aufenthaltsdauer im beobachteten Land auch zeitlich realisierbar. Nach abgeschlossener Mission fliegt die Open-Skies-Maschine an den Eintrittsflugplatz zurück. Dort werden dann die Begleiter aus dem beobachteten Staat abgesetzt.

Umbau des Airbus bei der Lufthansa Technik

Beim Umbau des Airbus 319 wurde die Maschine  komplett überholt und in Teilen neu aufgebaut. Nach Aussage eines Sprechers der Lufthansa Technik bestand ein Teil der Herausforderung darin, einen Business Jet in ein Spezialflugzeug zu verwandeln. Um Öffnungen für den späteren Einbau von Kameras zu erhalten, mussten so genannte Stringer und Spannten durchschnitten werden. Dabei durfte die Integrität des Flugzeuges nicht beeinträchtigt werden. Überdies sei es erforderlich gewesen, auf der Oberseite ein sieben Meter langes Stück des Rumpfes für die Antenne herauszuschneiden. Um die geforderte große Reichweite sicherzustellen, wurden vier Zusatztanks in den Laderaum zwischen den Sensorbereichen eingebaut.

Das Einbringen der Sensoren und die zu deren Betrieb notwendige Elektronik galt nach den Worten des Sprechers als besondere Herausforderung. Zusätzlich installierten die Experten der Lufthansa Technik  Luftentfeuchter, die ein Beschlagen der Linsen und Scheiben verhindern sollen, außerdem ein Kran zum Ein-  und Ausbau der Kameras. Um bei unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen einsetzbar zu sein,  haben die Sensoren unterschiedliche Einsatzhöhen in denen sie die jeweilige vertraglich zulässige Bodenauflösung erreichen.

Zwei Kameras sind im hinteren Fracht-Raum installiert, um Fotos in Höhen von 1.500 sowie 3.500 Metern aufzunehmen. Darüber hinaus verfügt das Flugzeug über eine Infrarot- und eine optische Kamera im Frachtraum unter dem Arbeitsbereich für die Nutzung in Höhen von etwa 6.000 Metern.  Um sicherzustellen, dass alle Kameras eine optimale Sichtposition haben, wurden ihre runden Sichtfenster mit vier Zentimeter dickem Einscheibenglas anstelle von Sicherheitsglas ausgestattet. Diese Modifikation erforderte komplexe Strömungsberechnungen. Werden die Kameras nicht benötigt, sind ihre Sichtfenster geschlossen. Der digitale Infrarot-Sensor kann zurzeit jedoch noch nicht genutzt werden, da er bislang nicht zertifizierbar ist. Lediglich IR-Kameras mit Nassfilm sind erlaubt. Die Teilnehmerstaaten von Open Skies wollen den Vertrag jedoch perspektivisch an den Stand der Technik anpassen.

Einsatzhöhe hängt vom Wetter ab

Die Einsatzhöhe für die Kameranutzung hängt von den vorherrschenden Wetterbedingungen ab. So beeinträchtigen beispielsweise Wolken die Aufnahmequalität der optischen Sensoren. Dabei wird die digitale Sensortechnik ein Vielfaches der bisher auf Nass-Film erfassten Daten speichern können.  Die Missionsteilnehmer aus den überflogenen Staaten verifizieren, dass beispielsweise die für 6.000 Meter vorgesehene Kamera nicht bei niedrigeren Flughöhen verwendet und damit die vorgegebenen Maximalauflösung unterschritten wird.

Auch die Kabine des Flugzeugs wurde komplett neugestaltet und auf die Missionsdurchführung optimiert. So stehen 20 Arbeitsplätze für die Missionsteams plus einen Platz für einen Flugfunk-Übersetzer im Cockpit zur Verfügung. Damit könnten Deutschland und maximal zwei weitere Nationen eine gemeinsame Mission fliegen.  „Mehr als drei ist nicht zielführend“, kommentierte Weller die Auslegung. Daneben befindet sich noch Personal der beobachteten Nation an Bord.

Arbeitskonsolen und –tische enthalten spezielle IT-Technik und können zusätzliche mobile Hardware aufnehmen. Große Bildschirme an den Wänden der Kabine zeigen das Echtzeit-Bild einer Videokamera, die  zur Wolken-  und Flugwegvorschau den Bereich vor der Maschine abbildet  sowie  Positions-  und Missionsdaten.

An der Vorderseite der Kabine befinden sich vier ergonomische Arbeitsplätze zur Überwachung der Flugroute und von Fotos. Die Arbeitsplätze mit USB- und GPS-Anschluss wurden von Experten der Lufthansa Technik entworfen und gebaut. Ein modernes Intercom-System soll dafür sorgen, dass die Missionsbesatzung über sechs verschiedene Kanäle miteinander und mit dem Cockpit kommunizieren kann.

Mit diesen technischen Lösungen soll sichergestellt werden, dass jeder an Bord ein komplettes Lagebild besitzt. Über geschlossene Sprechkreise soll außerdem eine Verständigung der Teams der beobachtenden beziehungsweise beobachteten Vertragsstaaten möglich sein.

Da der beobachtete Staat vor jedem Flug das Recht hat, das genutzte Luftfahrzeug zu inspizieren, wurden die Sensoren und die Missionstechnik sichtbar und gut zugänglich eingebaut.  Alle Leitungen und Anschlüsse im Bereich der Sensoren wurden inspizierbar verlegt. Für Transferflüge wurden ausschließlich von außen zugängliche Sensorabdeckungen konstruiert, die verhindern sollen, dass bereits auf dem Weg zum Zielflugplatz Aufnahmen gemacht werden. Damit wird eine weitere verbindliche Vorgabe des Vertrages umgesetzt.

Flugbereitschaft als Betreiber

Der Airbus A319OH  wird durch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums für Verteidigung betrieben  und am Flughafen Köln/Bonn stationiert sein. Der Hauptnutzer wird das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr und dessen Vertragsabteilung „Offener Himmel“ sein, die nach der offiziellen Übergabe für  die Ausbildung des Personals am und im Flugzeug zuständig ist. Das Missionspersonal der Abteilung Offener Himmel umfasst rund 20 Personen.  Somit wird gewährleistet, dass ein Team zukünftig Beobachtungsflüge durchführt, während das andere als Beobachter an Flügen der Vertragsstaaten über dem  deutschen Territorium teilnehmen kann. An der jüngsten Mission in der Russischen Föderation sollten laut Bundeswehr jeweils acht Deutsche und zehn Rumänen sowie fünf Russen teilnehmen.

Seit Vertragsbeginn 2002 wurden rund 1.500 Flüge absolviert, von denen etwa zehn Prozent mit deutscher Beteiligung stattfanden.  Als große Herausforderung gilt der internationale Zertifizierungsprozess, bevor der neue Jet der Bundeswehr voraussichtlich ab Ende 2020 die ersten regulären Beobachtungsflüge absolvieren kann. Laut Lufthansa-Technik-Sprecher erhält das neue Open-Skies-Flugzeug sowohl eine zivile als auch militärische Zulassung. Bei der zivilen handele es sich um ein so genanntes Supplemented Type Certificate (STC).

Den Angaben der Lufthansa-Technik zufolge wurde die Arbeiten im Zeit- und Kostenrahmen des  26 Monate dauernden Projektes ausgeführt. Für den Umbau  mit seinen 150 Modifikationen waren 500.000 Mannstunden – davon 200.000 als Ingenieursleistung – erforderlich.
lah/2.9.2019

Open-Skies-Vertrag mit detaillierten Regeln

Der Vertrag über den Offenen Himmel – auch als OH-Vertrag bezeichnet – geht auf eine  Initiative des damaligen US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower zurück. Er schlug  1955 untereinander vertraglich regulierte Beobachtungsflüge, der sich damals gegenüberstehenden Staaten in Ost und West, vor. Die zugrundeliegende Idee dabei war, durch Nutzung von Aufklärungsflugzeugen sowohl nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu erlangen, als auch über die notwendige Zusammenarbeit Vertrauen untereinander zu erzeugen. Die Initiative hatte jedoch zunächst keinen Erfolg.

Erst 1989, im Zusammenhang mit den neuen Entwicklungen in Europa während der Gorbatschow-Ära in der Sowjetunion und dem sich abzeichnenden Fall des so genannten Eisernen Vorhangs, wurde die Idee von US-Präsident George H. W. Bush erneut aufgegriffen.   In der Folge wurde bei den Wiener Verhandlungen über den KSE-Vertrag auch ein Passus aufgenommen, der die grundsätzliche Möglichkeit enthielt, dass KSE-Inspektionen auch aus der Luft durchgeführt werden durften. Im Februar 1990 fand die erste Sitzung zum Vertrag über den Offenen Himmel in Ottawa statt.  Nach weiteren Verhandlungen in den folgenden zwei Jahren, unterzeichneten 27 NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten  am 24. März 1992 das Übereinkommen.  Der Vertrag trat am 1. Januar 2002 offiziell in Kraft.

Das Vertragsgebiet  erstreckt sich  von Vancouver bis Wladiwostok und umfasst damit nahezu die gesamte nördliche Hemisphäre. Der Vertrag verpflichtet jeden Unterzeichnerstaat, eine der Größe und dem militärischen Potenzial des jeweiligen Landes entsprechenden Beobachtungsflugquote zuzulassen. Diese Quoten der einzelnen Länder werden im Rahmen einer jährlich durchgeführten Sitzung des Open Skies Consultative Commission (OSCC) verteilt. Sie beinhalten auf der einen Seite die Anzahl der Rechte zur Durchführung von Beobachtungsflügen über anderen Vertragsstaaten und auf der anderen die Anzahl der Beobachtungsflüge, die über dem eigenen Territorium akzeptiert werden müssen.

Für die Bundesrepublik Deutschland sind aktuell zwölf Quoten beschlossen worden. Für jeden Vertragsstaat ist eine maximale Flugentfernung für Beobachtungsflüge innerhalb des Landes festgelegt.  Diese ist unter anderem von der Größe des Landes  abhängig  und  beträgt beispielsweise 1.300  km über der  Bundesrepublik Deutschland, 5.130 km über den Vereinigten Staaten von Amerika und bis zu 7.200 km über der Russischen Föderation. Jeder Beobachtungsflug muss spätestens 72 Stunden vor der Landung des Beobachtungsflugzeuges im beobachteten Vertragsstaat angekündigt werden. In dieser Zeit muss sichergestellt werden, dass die notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird, damit der Flug stattfinden kann. Um schnell reagieren zu können, wurden von jedem Vertragsstaat  Flugplätze identifiziert und gemeldet, die in der Lage sind das Beobachtungsluftfahrzeug aufzunehmen und alles Notwendige bereitzustellen, um einen reibungslosen Ablauf der Vertragswahrnehmung zu garantieren. Dazu gehören neben entsprechenden Räumlichkeiten und Flugplanungsmöglichkeiten auch Unterkunftskapazitäten für die jeweiligen Teilnehmer. Außerdem wird durch die Verteilung dieser so genannten Flugplätze Offener Himmel sichergestellt, dass  jeder Punkt des Territoriums dieses Vertragsstaates innerhalb der festgelegten Flugentfernungen überflogen werden kann.

Der beobachtete Staat ist ferner dafür verantwortlich, dem beobachtenden Vertragspartner den Überflug über das gesamte Staatsgebiet zu gewährleisten. Dazu wird den Beobachtungsflügen  Vorrang im Luftverkehr gewährt und auch ansonsten gesperrte Lufträume für den Durchflug geöffnet. Die dazu notwendige Koordination  mit den zuständigen Behörden  muss durch den beobachteten Staat übernommen werden. Der Zeitdruck ist dabei hoch, da der durch den beobachtenden Partner vorgesehene Flugweg innerhalb von vier Stunden nach Übergabe geprüft, koordiniert und bestätigt werden muss. Der Beobachtungsflug muss spätestens 96 Stunden nach der Ankunft durchgeführt sein. 24 Stunden nach Ende des Beobachtungsfluges muss das Beobachtungsluftfahrzeug das Land wieder verlassen.  Die verwendeten Kamerasysteme  und die genutzten Luftfahrzeuge werden von den Vertragsstaaten überprüft und zertifiziert. Optische Panorama-  und Einzelbildkameras dürfen nicht besser als 30 Zentimeter, Infrarotsensoren nicht besser als 50 und Radar mit synthetischer Apertur (SAR) nicht besser als drei Meter auflösen.

Der Vertrag sieht außerdem vor, dass die genutzten Sensoren für alle Vertragsstaaten kommerziell erhältlich sein müssen. Das schließt die Nutzung von rein militärischem Gerät aus.  Darüber hinaus müssen die während der Flüge gewonnen Sensordaten allen Vertragsstaaten zugänglich gemacht werden. So können in Zukunft interessierte Staaten eine Hardcopy der vom deutschen Airbus aufgezeichneten Daten käuflich erwerben. Der Beitritt zum OH-Vertrag steht allen OSZE-Staaten offen. Derzeit haben ihn 34 Staaten gezeichnet.

.i.td-icon-menu-up { display: none; }