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UAV fliegt im nicht gesperrten militärischen Luftraum

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Die Wehrtechnische Dienststelle (WTD) 61 hat im Auftrag des Bundeswehr-Beschaffungsamtes BAAINBw Flugdemonstrationen durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit des tschechischen Unmanned Aerial Vehicle (UAV) Primoco One 150 zu bewerten. Dazu hat die WTD 61 mit Plath und dem tschechischen Hersteller Primoco UAV zusammengearbeitet.

Wie Plath mitteilt, konnte in der Flugkampagne gezeigt werden, dass der erste erfolgreiche Flug eines unbemannten Luftfahrzeugs (UAV) jenseits der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) unter einem gesamteuropäischen Light Unmanned Certificate möglich war, während in einem militärischen Luftraum der Bundeswehr in Manching parallel dazu der reguläre Flugverkehr stattfand.

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Eine wichtige formale Voraussetzung sei das Light UAS Operator Certificate (LUC) gewesen, das vom zuständigen Flughafen ausgestellt worden sei, schreibt Plath. Mit dem Zertifikat sei eine Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nicht mehr erforderlich.

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Plath hatte das UAV Primoco One 150 mit Onboard-Multisensor-Technologien und Multi-Plattform-Konnektivität sowie Transpondertechnologie ausgestattet. Das UAV ist für 150 kg Abfluggewicht bei 30 kg Nutzlast ausgelegt und kann 15 Stunden ununterbrochen fliegen. Aus Sicherheitsgründen verfügt die Drohne über einen Rettungsfallschirm, mit dem die sicher zu Boden gleiten kann. Die von Primoco gestellten Piloten sind Inhaber sowohl von zivilen als auch militärischen Drohnenpilotenlizenzen.

Beim ersten Flug unter Sichtbedingungen wurde zunächst in gesperrtem Luftraum der Nachweis einer nahtlosen Kommunikation erbracht und die Abläufe abgestimmt. Wie Plath schreibt, konnte schon bei diesem ersten Testflug der Luftraum für alle anderen Flugzeugtypen freigegeben werden. Bei den folgenden BVLOS-Flügen wurden mehrere Missionen mit Fokus auf Flugparameter, Navigationsgenauigkeit und andere Aspekte durchgeführt. Abgeschlossen wurde die Kampagne mit einem Ausdauerflug.

Als Ergebnis stellt Plath fest, dass mit den Tests bewiesen werden konnte, „dass das UAV ohne größere Aufwände in moderne Armeestrukturen integriert werden und seine Aufgaben sicher und effektiv unter Einhaltung der neuesten Luftfahrtstandards erfüllen kann“.
gwh/12/8.6.2022