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SkyGuardian von GA im nicht-gesperrten Luftraum getestet

Viele Hersteller von militärischen Drohnen streben die Zulassung ihrer unbemannten Luftfahrzeuge auch für den zivilen Luftraum an.  Der US-Produzent General Atomics (GA) ist diesem Ziel mit einem kürzlich absolvierten Flug im nicht gesperrten Luftraum offenbar einen Schritt nähergekommen. Wie GA mitteilte, fand der Flug mit einer Maschine des Typs  MQ-9B SkyGuardian – einer Variante des Predator B –  bereits am 16. August vom Laguna Airfield in Arizona zur Gray Butte Flight Operations Einrichtung in Kalifornien statt. Für die Strecke von 275 Meilen, die durch unterschiedliche nicht gesperrte Lufträume führte, benötige das unbemannte Flugzeug nach Angaben des Herstellers etwa ein Stunde und 45 Minuten. Den Flug hatte die Federal Aviation Authority (FAA) zuvor genehmigt.

General Atomics will nach eigener Aussage mit dem SkyGuardian alle so genannten Airworthiness-Anforderungen der NATO  für Drohnen erfüllen. Bereits im Mai hatte ein Flugzeug des gleichen Typs einen Ausdauerflug von 48,2 Stunden absolviert und damit einen Rekord für die Drohnen der Predator-Serie aufgestellt.

Verfassungsbeschwerde wird nicht mehr angestrebt

Darüber hinaus kündigte ein Sprecher von General Atomics an, eine mögliche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergabe eines Leasing-Auftrages für die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP an ein Konsortium mit  dem israelischen Hersteller IAI und Airbus nicht weiter zu verfolgen.  GA hatte zuvor durch alle Instanzen gegen das Vergabeverfahren geklagt, war aber letztendlich vor dem OLG Düsseldorf gescheitert.

Allerdings wurde auch der Auftrag an das Konsortium bislang nicht erteilt: SPD und CDU hatten sich Ende Juni vor dem Beginn der Parlamentsferien nicht auf einen Vertrag für die Heron TP einigen können und den Beschaffungsvorgang kurzfristig ausgesetzt. „Diese politische Zäsur bietet nun die Gelegenheit, zu einer sachbezogenen Neubewertung nach der Bundestagswahl“, teilte dazu der GA-Sprecher mit. Man setze auf einen konstruktiven Dialog, der unbelastet geführt werden solle. Aus diesem Grund sehe man von weiteren rechtlichen Schritten ab. Damit sei der Weg frei für ein faires, transparentes und wettbewerbliches Beschaffungsverfahren, so General Atomics.

Nach Angaben des Unternehmens weist die Drohne SkyGuardian „in allen relevanten Leistungskennziffern“ gegenüber den Mitbewerbern signifikant bessere Werte auf. Durch die Nutzung von GA-Drohnen durch andere NATO-Partner würden sich überdies Synergieeffekte bei Ausbildung, Stationierung, logistischer Zusammenarbeit und im militärischen Einsatz ergeben.

Gegenüber den vom BMVg veranschlagten Beschaffungskosten von rund einer Milliarde Euro für den Heron TP kalkuliert GA die vergleichbaren Gesamtkosten für ein Betreibermodell des SkyGuardian mit rund 500 Mio EUR.  Aufgrund von Partnerschaften mit der deutschen Industrie könnte laut GA  bei der Erstbeschaffung ein deutscher Wertschöpfungsanteil von bis zu 50 Prozent realisiert werden. Ob Beschaffer und Parlament das Verfahren nach der Wahl im Sinne von General Atomics neu starten werden, bleibt jedoch abzuwarten.
lah/29.8.2017

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