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Kooperationspotenzial zwischen Deutschland und der Schweiz

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Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht bei einer Reihe von rüstungsrelevanten Forschungsbereichen – wie etwa dem der Passiv-Radare – ein reger Austausch. Eine enge Zusammenarbeit könnte in Zukunft auch im Bereich der Drohnenabwehr hinzukommen, wie ein Sprecher der Schweizer Rüstungsbehörde armasuisse auf Anfrage mitteilte.

Im Rahmen der jährlichen trilateralen  D-A-CH-Gespräche zwischen den Rüstungschefs der Schweiz, Deutschlands und Österreichs Anfang Juli hat demnach armasuisse W+T die eigenen Arbeiten im Bereich der Drohnenabwehr vorgestellt. Die Nachbarländer hätten großes Interesse an der Vorgehensweise der Schweiz und einer möglichen Partizipation auf Expertenebene bekundet, so der armasuisse-Sprecher. Die Zusammenarbeit der drei Staaten in den Gebieten der Drohnenabwehr solle fortgeführt und intensiviert werden.

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Bei den  D-A-CH Gesprächen werden  rüstungsbezogene Themen wie gemeinsame Forschungstätigkeiten oder verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der trilateralen Zusammenarbeit diskutiert. Darüber hinaus  werden aktuelle und zukünftige Rüstungsbeschaffungen thematisiert. Der Austausch zwischen dem Schweizer Rüstungschef Martin Sonderegger mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Vizeadmiral Carsten Stawitzki, sowie aus Österreich, Generalleutnant Norbert Gehart, fand aufgrund der der Corona-Pandemie erstmals als Videokonferenz statt.

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armasuisse informierte bei der Veranstaltung über den Stand und das weitere Vorgehen im Programm Air2030 – Schutz des Luftraums. Am 20. Dezember 2019 hatte das Schweizer Parlament den Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verabschiedet, der festlegt, dass bis  2030 neue Kampfflugzeuge für maximal 6 Mrd CHF beschafft werden sollen.   Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung Aufträge erhalten, müssen 60 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines fakultativen Referendums, das für den 27. September vorgesehen ist.  Sollte das Schweizer Volk in dem Referendum die Beschaffung ablehnen, ist das weitere Vorgehen völlig offen. Einige Beobachter bringen dann sogar eine Verfassungsänderung ins Spiel, da die Schweiz ohne eine funktionsfähige Luftwaffe ihr Staatsgebiet nicht wirksam schützen könne. Der Schutz des Staatsgebietes ist jedoch als hoheitliche Aufgabe in der Verfassung festgeschrieben.

Wird durch das Referendum die Beschaffung der Flugzeuge vom Volk gebilligt, steht dann 2021 die Typenwahl für neue Kampfflugzeuge und für ein neues System der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite an.

Im laufenden Evaluationsverfahren befinden sich die Flugzeugtypen Eurofighter (Airbus, Deutschland), F/A-18 Super Hornet (Boeing, USA), Rafale (Dassault, Frankreich), F-35A (Lockheed-Martin, USA) sowie die Systeme der bodengestützten Luftverteidigung SAMP/T (Eurosam, Frankreich) und Patriot (Raytheon, USA). Die Position des Eurofighters dürfte sich durch die kürzlich vom Bundestag gebilligte Beschaffung neuer AESA-Radare und einen Maßgabebeschluss, der die  Beschaffung einer weiteren Tranche des Kampfflugzeuges füür die Bundeswehr vorwegnimmt, verbessert haben. Der Schweiz würde der Eurofighter in der gleichen modernsten Konfiguration wie in der Quadriga-Variante der Bundeswehr angeboten.

Während in der Schweiz also weiterhin milliardenschwere Beschaffungen anstehen, geht armasuisse davon aus, dass die Auswirkungen des aktuellen Regierungsprogramms auf die Beschaffungen und das beschlossene Finanzprogramm von 2,4 Mrd EUR  dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) in den nächsten Jahren keine größeren Rüstungsbeschaffungen ermöglichen. Die geplante Reform des ÖBH beschränke sich somit auf den Katastrophenschutz und Cyber.
lah/20.8.2020