Der Verkauf der Elektronik- und Radarsparte von Airbus Defence and Space an den US-Finanzinvestor KKR scheint vom Verteidigungsministerium abgesegnet worden zu sein. Wie es aus gut informierten Kreisen der Bundesregierung heißt, hat sich das BMVg mit KKR auf ein so genanntes Sicherheitsabkommen geeinigt, das über die bislang mit Airbus bestehenden Regelungen hinausgeht. Damit sei gewährleistet, dass vom Ministerium festgelegte Schlüsseltechnologien in Deutschland und unter deutschem Zugriff verbleiben, hieß es weiter. Das Verteidigungsministerium sei „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis.
Der Inhalt der Vereinbarung wird als geheim eingestuft. Selbst der Umfang, der laut Spiegel bei 60 Seiten liegen soll, wird nicht offiziell bestätigt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums (BMWi), das zusammen mit dem BMVg die Verhandlungen mit KKR führt, werden in dem Abkommen unter anderem Auskunfts- und Mitwirkungsrechte des Bundes sowie der Bestandsschutz festgelegt.
Abkommen noch nicht fertig verhandelt
Das Abkommen sei jedoch noch nicht fertig ausgehandelt, sagte ein Sprecher des BMWi. Über Einzelheiten konnte er keine Auskunft geben. Nach Aussage des SPD-Verteidigungspolitikers Karl-Heinz Brunner spricht das BMWi gegenwärtig mit KKR über die Ausgestaltung des Vorkaufsrechts für die Bundesrepublik im Falle einer erneuten Veräußerung der Sparte, die gegenwärtig noch unter dem Namen Airbus DS Electronics and Border Security firmiert. Auch hier wolle man mehr erreichen als ehedem mit Airbus vereinbart worden sei, so Brunner.
Der SPD-Politiker kann sich vorstellen, dass weitergehende Vetorechte oder umfassendere Fristenregelungen als bisher festgelegt werden könnten. Die Option eines Vorkaufsrechtes sei erforderlich, um sicherzugehen, dass Technologie und Arbeitsplätze in Deutschland verbleiben. Dabei dürfte es wahrscheinlich weniger um die reale Ausübung einer solchen Option gehen, als um die umfassende Einbindung der Bundesregierung im Verkaufsfall. Brunner rechnet damit, dass der Verkaufsprozess bis Ende des Jahres abgeschlossen wird – eine Einschätzung, die von Airbus geteilt wird.
KKR gibt drei Jahre Beschäftigungsgarantie
Wie ein Airbus-Sprecher bestätigte, hat KKR der Belegschaft bis Juni 2019 eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für die Sparte gegeben. Außerdem behalte Airbus für eine Übergangszeit eine Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent. Der Luftfahrtkonzern kann diese Anteile offenbar erst dann abtreten, wenn sichergestellt ist, dass das neue Unternehmen physisch und IT-technisch von Airbus getrennt ist. KKR hatte den Wert der gesamten zum Verkauf stehenden Sparte auf 1,1 Mrd EUR taxiert.
Nach Fertigverhandlung des Sicherheitsabkommens steht dann von Seiten des BMWi noch die Prüfung des Verkaufs nach dem Außenwirtschaftsrecht an, wobei Beobachter dies als Formalie bewerten. KKR wolle sich zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht über den Stand der Gespräche äußern, teilte ein Sprecher des Unternehmens mit.
lah/15.4.2016