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Altmaier sieht Rüstungsindustrie als Schlüsselbranche

In seiner heute in Berlin vorgestellten neuen Industriestrategie 2030 für Deutschland listet Wirtschaftsminister Peter Altmaier neben Sektoren wie den Automobilbau und den Maschinenbau auch die Rüstungsindustrie sowie die Luft- und Raumfahrtindustrie als industrielle Schlüsselbranchen der hiesigen Wirtschaft auf.

„Würden technologische Schlüsselkompetenzen verloren gehen und infolgedessen unsere Stellung in der Weltwirtschaft substanziell beschädigt, hätte das dramatische Folgen für unsere Art zu leben, für die Handlungsfähigkeit des Staates und für seine Fähigkeit zur Gestaltung in fast allen Bereichen der Politik“, schreibt Altmaier im Vorwort zum Entwurf der Industriestrategie.

Ein Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist laut Papier der schrittweise Ausbau des Anteils der Industrie an der Bruttowertschöpfung auf 25 Prozent in Deutschland und 20 Prozent in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030.

„Industriepolitische Strategien erleben in vielen Teilen der Welt eine Renaissance, es gibt kaum ein erfolgreiches Land, das zur Bewältigung der Aufgaben ausschließlich und ausnahmslos auf die Kräfte des Marktes setzt“, heißt es. Und weiter: „Die Frage der industriellen und technologischen Souveränität und Kapazität unserer Volkswirtschaft ist die entscheidende Herausforderung für die Bewahrung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Die deutsche Volkswirtschaft müsse auch künftig dem weltweiten Wettbewerb in allen wesentlichen Bereichen gewachsen sein, insbesondere, wenn es um Schlüsseltechnologien und Basisinnovationen geht.

Das BMWi strebt allerdings an, genauer bei der angestrebten Übernahme deutscher Unternehmen aus dem Ausland hinzuschauen und gegebenenfalls selbst aktiv zu werden. Die staatliche Untersagung von Unternehmensübernahmen durch ausländische Wettbewerber sei auch künftig an strenge Voraussetzungen zu knüpfen und dürfe im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn dies zur Abwehr von Gefährdungen der nationalen Sicherheit, einschließlich des Bereichs der kritischen Infrastrukturen, erforderlich sei.

„Bei Übernahmeversuchen, bei denen nicht in erster Linie das staatliche Sicherheitsinteresse, sondern vielmehr Technologie- und Innovationsführerschaft betroffen sind, ist es vorrangig Sache der privaten deutschen Wirtschaft und ihrer Akteure, derartige Übernahmen durch eigene Angebote zu verhindern“, heißt es in dem Entwurf. Der Staat könne in diesen Fällen ermutigen und unterstützen.

Beteiligungsfazilität vorgeschlagen

„Nur in sehr wichtigen Fällen soll der Staat für einen befristeten Zeitraum selbst als Erwerber von Unternehmensanteilen auftreten können. Insgesamt darf sich der Anteil staatlicher Beteiligungen langfristig aber nicht erhöhen.“

Altmaier schlägt die Schaffung einer nationalen Beteiligungsfazilität vor, über deren Umfang regelmäßig dem Parlament berichtet werden soll. Allerdings schränkt er ein: „Der Übernahme neuer Beteiligung muss grundsätzlich die Privatisierung anderer Beteiligungen gegenüberstehen.“

Würden bei dieser Vorgabe bereits bestehende Beteiligungen des Bundes und der nachgeordneten Gebietskörperschaften mit einbezogen, ergäbe sich daraus ein bedeutender Beteiligungspool für die Privatisierung. Denn staatliche Beteiligungen sind hierzulande umfangreicher als vielfach vermutet und reichen von der Bayreuther Festspiele GmbH, über große Anteile an regionalen Messe- und Flughafengesellschaften bis hin zu den Landesbanken. Oftmals handelt es sich um Gesellschaften, die nicht von existenzieller Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft sind.

Dagegen ist die Beteiligung des Staates an Unternehmen der von Altmaier herausgehobenen Schlüsselindustrien bislang eher gering. Prominente Ausnahmen bilden die Anteile des Bundes an Airbus sowie die des Landes Niedersachsen an Volkswagen.

Das BMWi hat bereits konkrete Vorstellungen, wo sich der Staat einbringen kann. So heißt es in dem Papier: „Bei den überragend wichtigen Fragen von Plattform-Ökonomie, Künstlicher Intelligenz und Autonomem Fahren erscheint demgegenüber – wie seinerzeit im Falle von Airbus – eine unmittelbare staatliche Beteiligung zur Erreichung des Ziels erforderlich und gerechtfertigt (KI-Airbus).“

Das BMWi bezeichnet den Entwurf einer Industriestrategie als „ersten Aufschlag“, der in den kommenden Wochen mit relevanten Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft diskutiert werden soll.  Im Anschluss daran solle die überarbeitete Strategie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden.
lah/12/5.2.2019

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