Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat in seiner Sitzung vom 15. Mai zwei wichtige Entscheidungen hinsichtlich des Beschaffungsprogramms Air2030 getroffen: So soll die Bevölkerung lediglich über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge abstimmen und nicht über die der bodengebundenen Luftverteidigung. Darüber hinaus wird die Schweiz von den ausländischen Lieferanten lediglich eine Offset-Quote von 60 Prozent statt der bisher üblichen 100 Prozent einfordern.
Beide Entscheidungen gegen auf Forderungen von zwei vor wenigen Wochen vorgelegten Expertenberichten zurück. Wie das schweizerische Verteidigungsministerium VBS in einer Mitteilung weiter schreibt, soll es dem Bundesrat bis spätestens Anfang September einen Entwurf eines Planungsbeschlusses unterbreiten, der die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vorsieht. Das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite sei dagegen nicht Gegenstand des Planungsbeschlusses.
Für den Bundesrat sei klar, dass die öffentliche Erwartung, über die Beschaffung in einer Volksabstimmung zu entscheiden, nur für die Kampfflugzeuge besteht. Die politisch weniger umstrittene Beschaffung des Systems der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite soll auf dem üblichen Weg erfolgen, das heißt ohne Grundsatzentscheid vor dem Rüstungsprogramm.
Während bislang lediglich das maximale Budget für Air2030, das Flugzeuge und bodengebundene Luftverteidigung (Bodluv) umfasst, von acht Mrd CHF vorgegeben war, hat der Bundesrat jetzt eine Aufteilung vorgenommen: Für die Kampfflugzeuge sollen maximal sechs Mrd CHF und für Bodluv maximal zwei Mrd CHF ausgegeben werden. Die Aufteilung wird damit begründet, dass ein kleineres Volumen die minimal nötige Flottengröße der Kampfflieger gefährden würde.
Offsets von 60 Prozent des Vertragswertes
„Kompensationsgeschäfte (Offsets) verteuern tendenziell Rüstungsbeschaffungen. Sie müssen darin begründet sein, die sicherheitspolitisch relevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz gezielt und nachhaltig zu stärken“, heißt es in der VBS-Mitteilung weiter. Dem entspreche die bereits in den ersten Offertanfragen bestehende Vorgabe von 20 Prozent direkten Offsets und 40 Prozent indirekten Offsets in dieser Branche. Für die letzten 40 Prozent wurden in den Offertanfragen keine inhaltlichen Vorgaben formuliert.
In Anbetracht des großen Vertragsvolumens, das die Erfüllung der Offsetvorgaben erschwert, des Fehlens einer sicherheitspolitischen Begründung für die letzten 40 Prozent und der zu erwartenden Mehrkosten von Offsets habe der Bundesrat entschieden, dass direkte Offsets im Betrag von 20 Prozent des Vertragswertes verlangt werden sowie indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis im Betrag von 40 Prozent des Vertragswertes, insgesamt also 60 Prozent.
lah/12/16.5.2019