Anzeige

Testflüge sollen im April 2017 fortgesetzt werden

Die Bundeswehr will die Testflüge mit der Aufklärungsdrohne Euro Hawk voraussichtlich im April kommenden Jahres für einen begrenzten Zeitraum wieder aufnehmen. Voraussetzung sei, dass die Zulassung als luftfahrttechnischer Betrieb der Betreiberfirma EuroHawk GmbH erneuert werde, schreibt das Verteidigungsministerium als Antwort auf einen Fragenkatalog zum Thema Euro Hawk der Bundestagsfraktion  Die Linke. Außerdem müssten noch eine Reihe von Veränderungen an der Drohne und der Software vorgenommen werden, heißt es weiter.

Die Testflüge sind erforderlich, um die von Airbus entwickelte und noch nicht serienreife Signals-Intelligence (SIGINT)-Aufklärungstechnik mit dem Namen ISIS fertigzustellen. ISIS soll in einem Nachfolgemodell des von Northrop Grumman hergestellten Euro Hawk im Rahmen der so genannten signalerfassenden, luftgestützten, weiträumigen Überwachung und Aufklärung (SLWÜA) zum Einsatz kommen.  Als heißer Nachfolge-Kandidat für den Euro Hawk gilt die von der gleichen Firma produzierte  HALE-Drohne MQ-4C Triton, die auf den Bedarf der US Navy zugeschnitten ist.

Laut Antwort des Verteidigungsministeriums soll bis Ende des Jahres über die zukünftige fliegende Plattform für die SLWÜA entschieden werden. Als Alternative für das ISIS werde das Geschäftsreiseflugzeug GLOBAL 5000 von Bombardier untersucht. Hierzu sei eine Studie erstellt worden, die sich gegenwärtig in der Auswertung befinde.

Bis November dieses Jahres will die Bundeswehr überdies eine Aussage über die Zulassbarkeit der MQ-4C Triton treffen. Die Beschaffung des Euro Hawk war unter anderem an ungeklärten Fragen hinsichtlich der Zulassung gescheitert. „Sofern es zu einer Auswahlentscheidung MQ-4C Triton kommt und später eine luftrechtliche Zulassung erreicht wird, ist die Integration in den Luftraum in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung zu klären“, schreibt die Bundesregierung abschließend. Allerdings könne kein präziser Zeitpunkt festgelegt werden, da sich die Regularien zur Luftraumintegration von Remotely Piloted Aerial Systems national und in Europa weiterentwickelten.
lah/12/14.4.2016

.i.td-icon-menu-up { display: none; }